Mehr Meldepflichtverletzungen an Schweizer Börse

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    2017 stieg die Anzahl Meldepflichtverletzungen an der Schweizer Börse von 82 auf 109 Fälle. Der grösste Teil seien Verstösse gegen die Meldefristen.

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    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • An der Schweizer Börse stieg die Zahl der Meldepflichtverletzungen im vergangenen Jahr.
    • Ein grosser Teil davon seien Verstösse gegen die Meldefristen.

    Die Zahl der Meldepflichtverletzungen an der Schweizer Börse hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Die Anzahl Fälle, bei denen die Offenlegungsstelle von einer Meldepflichtverletzung ausgeht, stieg von 82 Fällen im Vorjahr auf 109 Fälle im Jahr 2017 an.

    Ob dies ein neuer Rekord sei, konnte ein Sprecher der Schweizer Börse am Freitag auf Anfrage der Finanznachrichtenagentur AWP nicht sagen. Die Offenlegungsstelle führe keine Listen.

    Ein grosser Teil der vermuteten Meldepflichtverletzungen seien Verstösse gegen die Meldefristen, schrieb die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse in ihrem gleichentags veröffentlichten Jahresbericht. In mehreren Fällen bestehe der Verdacht, Offenlegungsmeldungen seien ausgeblieben, obwohl eine Meldepflicht bestanden hätte.

    Finma für Untersuchungen zuständig

    Die Offenlegungsstelle selber hat keine hoheitliche Kompetenzen und kann daher keine Untersuchungen durchführen. Die Aufsicht über die Einhaltung der Offenlegungspflichten hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma).

    Im vergangenen Jahr hat die Offenlegungsstelle 46 Mitteilungen an die Finma gemacht, die teilweise mehrere mögliche Meldepflichtverletzungen betrafen. Einige dieser Fälle wurden bereits im Jahr 2016 bemerkt. Andererseits wurden nicht alle im Jahr 2017 bemerkten möglichen Meldepflichtverletzungen noch im selben Jahr an die Finma weitergeleitet.

    Die Finma sei zuständig für allfällige administrative Massnahmen und leite mögliche Verstösse gegen das Gesetz dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zur Beurteilung bzw. zur Sanktionierung oder Auferlegung von Bussen weiter, erklärte der Börsensprecher.

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