Produkte, die den sogenannten legalen Hanf enthalten, sind keine Heilmittel, auch wenn sie als schmerzlindernd oder entzündungshemmend angepriesen werden. Darauf weist der Luzerner Kantonschemiker in seinem Jahresbericht hin.
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Der «legale Hanf» und daraus hergestellte Produkte hätten 2017 in Angebot und Nachfrage rasant zugenommen, teilte die Luzerner Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz am Dienstag mit. Die Palette der in Shops und Internet angebotenen Produkte mit der nicht berauschenden Substanz Cannabidiol (CBD) sei breit.

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Angeboten werden sowohl CBD-Rohstoffe wie Hanfblüten oder Hanfpulver wie auch verarbeitete Produkte, etwa Öle und Pasten, Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln oder Tabletten, Liquids für e-Zigaretten, Tabakersatzprodukte, Duftöle, Kaugummis oder Pflegesalben.

Auch wenn diese Produkte nicht als Drogen gelten, können sie nicht nach Belieben als Lebensmittel, als Heilmittel oder als Tabakprodukt vertrieben und beworben werden. Es müsse die jeweilige Gesetzgebung eingehalten werden, schreibt die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.

Rechtliche Unsicherheit

Die Dienststelle musste 2017 viele Anfragen von Betrieben zu diesen Produkten beantworten. Es gebe eine rechtliche Unsicherheit, sagte Kantonschemiker Silvio Arpagaus auf Anfrage. Stichproben, bei denen nicht korrekt deklarierte Produkte entdeckt worden seien, hätten dieses Bild bestätigt.

So wurden Produkte fälschlicherweise mit Heilsversprechen beworben. CBD-haltige Produkte seien aber bisher nicht als Heilmittel zugelassen, sagte Arpagaus. Die Wirkung der Substanz sei noch nicht abschliessend abgeklärt und damit auch nicht deren langfristige Risiken.

Oftmals sei bei diesen Produkten Vorsicht geboten, teilte die Dienststelle mit. Je nach Quelle der Produkte sei auch deren Unbedenklichkeit nicht sichergestellt.

Mit CBD angereicherte Lebensmittel können nicht ohne Bewilligung des Bundes verkauft werden. Für diese sei der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit Voraussetzung, schreibt die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.

-Mitteilung der SDA/ IA

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