Zuger Kantonsrat will mehr tun für die Sportförderung
Der Zuger Kantonsrat will im Leistungssport mehr Verantwortung übernehmen und das bestehende Sportgesetz anpassen. Eine Mehrheit folgte am Donnerstag der Regierung und unterstützte einen FDP-Vorstoss teilerheblich.

Der Vorstoss der FDP-Fraktion verlangte, dass der Kanton das aktuelle Sportgesetz überarbeitet und anpasst. Ziel ist es unter anderem, dass der Kanton kantonale Leistungs- und Nachwuchszentren im Sportbereich ermöglichen kann. Heute liege die Sportförderung vor allem bei Privaten, Verbänden, Vereinen und Gemeinden. Das heutige Sportgesetz stamme aus dem Jahr 2002 und sei klar auf den Breitensport ausgerichtet, sagte Motionär Etienne Schlumpf (FDP). «Es entspricht nicht mehr der heutigen Realität.»
Der Regierungsrat wollte die Motion nur teilweise überweisen. Die Anliegen sollen in die Revision des Sportgesetzes aufgenommen werden, die vor allem mehr Förderung und bessere Koordination im Leistungssport vorsieht. Rechtsansprüche auf Fördergelder sollen jedoch nicht entstehen, sagte Gesundheitsdirektor Andreas Hausherr (Mitte) in der Debatte. Vielmehr soll der Kanton im Einzelfall flexibel entscheiden können.
Die Notwendigkeit der Revision anerkannte der Regierungsrat. «Das Sportgesetz braucht Anpassungen», sagte er. Er stellte in Aussicht, dass das Kantonsparlament voraussichtlich im Sommer 2027 darüber debattieren könnte.
Neben der FDP forderte Hans Jörg Villiger (SVP) die volle Erheblichkeit des Vorstosses. Der Chamer bezeichnete die Haltung der Regierung als zu «vorsichtig». Eine Mehrheit des Kantonsrates folgte jedoch dem Kompromiss der Regierung und überwies den Vorstoss mit 52 zu 19 Stimmen teilerheblich.






