Winterthurer Dauercamper dürfen länger am Schützenweiher bleiben
Der Winterthurer Stadtrat hat den Dauercampern vom Schützenweiher eine Gnadenfrist gewährt: Bis Ende März 2027 dürfen sie bleiben. Nachdem die Stimmberechtigten am 14. Juni einen neuen Campingplatz abgelehnt hatten, hofften die Betroffenen auf eine längerfristige Lösung.

Bis Klarheit über das weitere Vorgehen besteht, kommt die Stadt der Pächterschaft und den Campern entgegen, wie der Stadtrat am Montagabend mitteilte. Um ein halbes Jahr verlängert die Stadt den Pachtvertrag.
«Mit der Übergangslösung erhalten die Betroffenen mehr Zeit, um eine Anschlusslösung zu finden», heisst es in der Mitteilung. Verlassen sollen die Dauercamper den Platz also weiterhin. «Ob Winterthur nach dem Nein zum Neubauprojekt längerfristig noch einen Campingplatz haben wird, ist Gegenstand der laufenden Abklärungen», schreibt der Stadtrat.
Weil die Stimmberechtigten der Neuerschliessung des Erholungsgebiets Rosenberg am gleichen Ort zustimmten, nimmt die Stadt die Planung der Projekte vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangslage neu auf und konkretisiert sie. Wo nötig würden diese angepasst. Zu den Projekten gehörten der Uferpark des Schützenweihers, Gewässerprojekte am Veltheimer Dorfbach, die Neuerschliessung sowie die Neuerstellung des Standplatzes für die Fahrenden, heisst es weiter.
Die Winterthurer Stimmberechtigten erteilten dem geplanten TCS-Campingplatz mit einem Nein-Anteil von 53,2 Prozent eine Absage. Die Vorlage war vor allem deshalb umstritten, weil die rund 40 Personen, die dort teilweise seit Jahrzehnten in einem Wohnwagen leben, das Feld hätten räumen müssen.
Doch der Campingplatz steht in einer Erholungszone. Dort ist «dauerhaftes Wohnen» ohnehin nicht erlaubt. Der Stadtrat kündigte vor der Abstimmung an, bei einem Nein den ganzen Campingplatz schliessen zu müssen. Auch jetzt betonte er, dass sich an der rechtlichen Ausgangslage nichts geändert habe.
Die linke AL hatte nach der Abstimmung eine Initiative lanciert, die Dauercampen ermöglichen soll. Kern der Vorlage ist eine «Sondernutzung Wohnen», die am neuen Camping Schützenweiher angewendet werden soll. Ein Drittel der Fläche des neuen Campingplatzes soll für «alternative Wohnformen» vorgesehen sein, so die AL. Das Dauercampen, egal ob in einem Wohnmobil oder in einem Bauwagen, würde dort ausdrücklich erlaubt.






