Was die GPK in ihrem Bericht an den Basler Behörden kritisiert
Beim Kampf gegen Tarnfirmen, beim Hitzeschutz an Schulen sowie bei den Steuerveranlagungen besteht Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Die wichtigsten Erkenntnisse.

Geldwäscherei
Die Basler Behörden arbeiten bei der Bekämpfung von Fassadenbetrieben zur Geldwäscherei zu wenig zusammen – etwa bei manchen Barbershops und Nagelstudios. Es bestehe keine systematische Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei, obschon sich die Geldwäscherei-Anzeigen im Kanton seit 2019 verdreifacht hätten, schreibt die GPK und stellt fest, dass Basel-Stadt Nachholbedarf hat.
Sie weist darauf hin, dass die Bundespolizei ein eigenes Dossier zu den Barbershops führt und andere Kantone koordinierte Kontrollen durchführen. Eine Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltung, Gewerbepolizei, Mehrwertsteuer-Kontrollen und Staatsanwaltschaft, wie es etwa Bern kennt, bestehe in Basel nicht. Die GPK fordert daher von der Staatsanwaltschaft, dass sie nächstes Jahr darlegt, wie diese Kooperation läuft und ob Verfahren eröffnet wurden.
Hitzeschutz
Die Kommission kritisiert das Erziehungsdepartement (ED) dafür, zu wenig für Hitzeschutzmassnahmen in Schulhäusern unternommen zu haben. Die bisherige Praxis, die Verantwortung dafür an die Schulleitungen und Lehrpersonen zu delegieren, sei nicht zumutbar unzulässig. Das ED müsse bauliche Forderungen an Immobilien Basel-Stadt und als Baudepartement stellen, um die Schulhäuser umzurüsten, zum Beispiel mit Kühlung oder sanfter Klimatisierung.
Lehrpersonen
Die Zahl von krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrpersonen steigt. Die GPK fordert, den Gründen dafür nachzugehen und empfiehlt eine anonyme Befragung. Damit soll das ED herausfinden, wo die besonderen Belastungen für die Lehrpersonen liegen und wie man diese präventiv entschärfen könnte.
Steuerveranlagungen
Die Ermessensveranlagungen haben im Jahr 2025 stark zugenommen. Die Regierung sieht die Gründe beim neu obligatorischen Authentifizierungsdienst Agov des Bundes, was den Mahnprozess verzögerte. Aus der Bevölkerung erhielt die GPK Meldungen zu grösseren Rückständen bei der Steuerveranlagung. Diese sind zwar zahlenmässig zurückgegangen, doch in Einzelfällen müssen Bürgerinnen und Bürger lange darauf warten. Dies führt besonders bei Menschen mit eingeschränktem Budget zu Verunsicherung und Unmut, wie es im Bericht heisst. Im Hinblick auf die Umstellung auf die Individualbesteuerung empfiehlt die GPK, den Rückstand bei den Veranlagungen abzubauen.
Büromieten
Die Ausgaben des Kantons für die Anmietung von Büros haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Seit 2022 stiegen die Ausgaben um fast 20 Millionen Franken. Die GPK fordert, den Ursachen dieses Anstiegs nachzugehen und das Ausgabenwachstum zu bremsen.
Öffentlicher Verkehr
Dem Kanton droht, die Fristen für die Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte zu verpassen. Er musste bereits die Zollibrücke abmelden beziehungsweise verschieben, da sie von Planungen der SBB abhängig ist. Auch das Tram Petersgraben wird abgemeldet und neu beantragt werden müssen, da sich der geplante Baubeginn nach 2029 verschoben hat. Dem Margarethenstich droht ebenfalls eine Verzögerung.
Autoverkehr
Die GPK stellt fest, dass der Kanton auch beim motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Hintertreffen ist. Gemäss Legislaturplan 2025-2029 sollte dieser nicht über den Wert von 2019 ansteigen. Die Zahlen gehen jedoch in eine andere Richtung. Eine Reduktion des MIV sei ohne weitere Massnahmen gefährdet, heisst es im Bericht.
Informatik
Bei der IT-Abteilung des Kantons haben letztes Jahr insgesamt 172 externe Fachkräfte gearbeitet. Das ist ein Anstieg von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gemäss Finanzdepartement ist dies auf grosse IT-Transformationsprojekte des Kantons zurückzuführen. Die GPK ist dennoch besorgt über das Ausmass der Abhängigkeit des Kantons von externen Anbietern und Fachkräften.
Gleichstellung
Bei der Abteilung für Gleichstellung und Diversität arbeiten 17 Frauen, eine nonbinäre Person und nur ein Mann. Hier bestehe ein Ungleichgewicht beim Geschlechterverhältnis, schreibt die GPK. Die Regierung hielt dazu fest, dass eine entsprechende Korrektur aufgrund der geringen Fluktuation nur langsam möglich sei.






