Die Wahlbeschwerde gegen den neu gewählten Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) ist noch nicht vom Tisch.
Schaffhauser
Gegen den neuen Schaffhauser Ständerat Simon Stocker (SP) ist eine Wahlbeschwerde hängig. Der Regierungsrat hat diese am Dienstag abgewiesen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Die Wahlbeschwerde wurde an das Schaffhauser Obergericht weitergezogen. In der Beschwerde wird angezweifelt, dass Stockers tatsächlicher Wohnsitz in Schaffhausen liegt.

Einer der beiden Beschwerdeführer hat sich entschlossen, gegen den ablehnenden Entscheid des Regierungsrates von vergangener Woche Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen einzulegen. Dies teilte am Dienstag die Anwaltskanzlei mit, die den Beschwerdeführer vertritt.

Laut der Mitteilung soll der Schaffhauser Regierungsrat in seinem Entscheid auf die entscheidende Frage von Stockers Wohnsitz gar nicht eingegangen sein. Es sei lediglich festgehalten worden, dass er in Schaffhausen eine Einzelfirma habe und dort auch Steuern bezahle.

Stockers tatsächlicher Lebensmittelpunkt wohl in Zürich

Laut der Beschwerde soll Stockers tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Zürich liegen, wo er zusammen mit seiner Frau und einem gemeinsamen Kind wohnt. In Schaffhausen habe er lediglich eine kleine Wohnung gemietet, um seinen Wohnsitz anzumelden und seine politischen Ambitionen verfolgen zu können.

Stocker wies die Vorwürfe umgehend nach Bekanntwerden zurück. Es handle sich dabei um eine «groteske Unterstellung». Der Lebensmittelpunkt seiner Familie befinde sich in Schaffhausen. Die Wohnung in Zürich benötige seine Frau unter der Woche aus beruflichen Gründen, weil sie in Lenzburg AG arbeite.

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