Der Obwaldner Kantonsrat plant, die Kosten für Schutzwaldpflege und Waldbiodiversität auf die Gemeinden zu übertragen.
Kanton Obwalden
Kanton Obwalden. (Symbolbild) - keystone
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Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz diskutiert. Dieser sieht vor, einen Anteil der Kosten in den Bereichen Schutzwaldpflege und Waldbiodiversität vom Kanton auf die Gemeinden zu übertragen.

Damit soll das Nutzniesserprinzip mehr zu Tragen kommen, wie aus der Botschaft der Regierung hervorgeht.

Gemeinde, Kanton und Bund sollen sich dem Nutzen entsprechend finanziell beteiligen. Denn bei den aktuellen Beiträgen bestehe ein Missverhältnis, so die Regierung.

Konkret soll der Kantonsbeitrag um jährlich 450'000 Franken reduziert und auf die Gemeinden verteilt werden.

Kostenumverteilung im Detail

Umverteilungen sind vorgesehen in den Bereichen «Schutzbauten Wald» und «Schutzbauten Wasser», «Schutzwaldpflege» und «Biodiversität im Wald». Die Regierung hält fest, dass sie bisher neunmal so viel wie die Gemeinden zahlen musste. Mit der neuen Regelung zahle sie immer noch dreimal so viel.

Das Missverhältnis sei entstanden, als es 2008 zu einer Senkung der Bundesbeteiligung an den Kosten im Umweltbereich kam. Damals habe der Kanton die dadurch entstandene Differenz von 30 Prozent übernommen, ohne sie an die Gemeinden weiterzugeben.

Reaktionen aus dem Parlament

Der neue Kostenverteiler schien im Parlament grösstenteils unumstritten. Kantonsrat Ambros Albert (SP) betonte die Wichtigkeit eines Schutzwaldes für die Gemeinde vor Ort, da dieser die Bevölkerung vor Naturgefahren schütze. Daher sei ein Kostenteiler nach Nutzniesserprinzip vertretbar.

Einzig die SVP stellte einen Änderungsantrag. Sie forderte den Beitrag der Gemeinden im Bereich «Schutzwaldpflege» nicht zu erhöhen.

Als Beispiel brachte Peter Abächerli die Gemeinde Giswil vor, welche von vielen Infrastrukturen des Kantons und Bundes umgeben sei, die ebenfalls vom Schutzwald profitierten.

Schlussabstimmung und Ausblick

Weiter betitelte er das Vorhaben als reine Verlagerung der Finanzen vom Kanton auf die Gemeinden. Das Parlament lehnte den Antrag der SVP mit 35 zu 15 Stimmen ab. Das kantonale Waldgesetz wird in einer zweiten Lesung an einer künftigen Session weiter bearbeitet.

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