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    Stadt Luzern behält kommunalen Mindestlohn bei

    Keystone-SDA Regional
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    Luzern,

    In der Stadt Luzern gilt weiterhin ein kommunaler Mindestlohn von 22,75 Franken pro Stunde. Die Stimmbevölkerung hat die Aufhebung des entsprechenden Reglements klar abgelehnt.

    Vom kommunalen Mindestlohn in der Stadt Luzern sollen Angestellte in Tieflohnbranchen wie der Gastronomie profitieren. (Archivaufnahme)
    Vom kommunalen Mindestlohn in der Stadt Luzern sollen Angestellte in Tieflohnbranchen wie der Gastronomie profitieren. - KEYSTONE/URS FLUEELER

    17506 Stimmberechtigte (67,6 Prozent) stimmten gegen die Aufhebung, 8377 dafür (32,4 Prozent). Die Stimmbeteiligung betrug 51,6 Prozent.

    Während Linke und Grüne sowie die Stadtregierung im kommunalen Mindestlohn konkrete und wirksame Sozialpolitik sahen, wollten Bürgerliche das Reglement kippen. Es gefährde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Luzern sowie die traditionelle Sozialpartnerschaft, in welcher Branchen eigene Mindestlöhne festlegen.

    Befürwortest du das Konzept eines Mindestlohns?

    Der Mindestlohn trat erst am 1. Januar 2026 in Kraft und geht auf eine kommunale Initiative der Juso zurück, welche die Stimmbevölkerung 2024 annahm. Doch der Kantonsrat beauftragte im Herbst 2024 die Regierung damit, kommunale Mindestlöhne zu verbieten. Darauf reichten die bürgerlichen Fraktionen des Grossen Stadtrats einen Vorstoss ein, um das städtische Reglement aufzuheben. Es sei absehbar, dass der städtische Mindestlohn vom Kanton untersagt werde, führten sie zur Begründung an.

    Schliesslich stimmte das Stadtparlament am 26. März hauchdünn für die Aufhebung des Mindestlohns: mit 24 zu 23 Stimmen fiel der Entscheid, der zugleich dem obligatorischen Referendum unterstellt wurde.

    Der städtische Mindestlohn könnte durch die vom Kantonsrat verlangte Gesetzesanpassung weiterhin gekippt werden. Diese ist noch in Erarbeitung.

    Ob kommunale Mindestlöhne rechtens sind, ist umstritten. Befürworter des Mindestlohns errangen im Juni jedoch einen wichtigen Sieg: Das Bundesgericht entschied betreffend städtischer Reglemente in Zürich und Winterthur, dass diese mit den kantonalen Gesetzen konform sind.

    Die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern stimmte am Sonntag zudem einer Reduktion der jährlichen Feuerwehrersatzabgabe zu. 73,7 Prozent sagten Ja, 26,3 Prozent sagten Nein. Damit sinkt die Höhe der Ersatzabgabe von 4,5 Promille auf das zulässige kantonale Minimum von 1,5 Promille.

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    Kommentare

    User #5479 (nicht angemeldet)

    Bravo!

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    Neutralität
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    Neutralität
    erf
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