Die Stadt Bern will mehr Wohnraum für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen schaffen.
Bauarbeiter
Ein Bauarbeiter. (Themenbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gut 142'000 Menschen wohnen heute in Bern.
  • Rund 157'000 sollen es bis ins Jahr 2030 sein – etwa 8500 zusätzliche Wohnungen werden benötigt.

Die Berner Stadtregierung plant eine Offensive beim preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Sie will so verhindern, dass Bern zu einer Stadt vorwiegend für Wohlhabende und Gutverdienende wird.

Bern sei für alle da, betonte Stadtpräsident Alec von Graffenried heute Montag bei der Präsentation der neuen Wohnstrategie. Damit das so bleibe, brauche es mehr Wohnraum für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen.

Gut 142'000 Menschen wohnen heute in Bern, rund 157'000 sollen es im Jahr 2030 sein. Dieses Ziel hat sich die Stadtregierung vor zwei Jahren gesetzt. Um es zu erreichen, braucht es etwa 8500 zusätzliche Wohnungen.

Trägerschaften fördern

Die Hälfte davon soll im preisgünstigen Segment entstehen. Die Stadt vertraut dabei nicht einfach dem Markt, sie möchte vermehr selber bauen und zudem gemeinnützige Trägerschaften fördern.

Gefordert ist insbesondere der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, der mit seinen Immobilien und mit Beteiligungen Einfluss nehmen kann. Die Stadt will aber auch private Bauherren für ihre Anliegen sensibilisieren.

Von der Wohnstrategie profitieren soll nicht nur der Mittelstand. Auch für Armutsbetroffene soll es mehr Wohnungen geben. Dieses Ziel verfolgt die Stadt schon länger, allerdings harzt es bei der Umsetzung.

Gerangel um Initiative

Das Stadtparlament kann von der Wohnstrategie lediglich Kenntnis nehmen. Lebendige Debatten über die Wohnbaupolitik sind trotzdem in Sicht – und zwar immer dann, wenn die Stadt bei Überbauungen auf preisgünstigen Wohnungsbau und gemeinnützige Wohnbauträger pocht. Sie beruft sich dabei auch auf die «Initiative für bezahlbare Wohnungen», die 2014 wuchtig angenommen wurde.

In Kraft gesetzt wurde sie bislang nicht – der Hauseigentümerverband hat das Bundesgericht angerufen. Aus seiner Sicht wird die Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt und die Eigentumsgarantie verletzt, wenn bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der Wohnungen preisgünstig sein müssen.

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