St. Galler Kantonsrat regelt Motorfahrzeugsteuer neu
Künftig werden im Kanton St. Gallen Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung besteuert. Diese Änderungen bei der Motorfahrzeugsteuer beschloss der Kantonsrat am Dienstagvormittag in erster Lesung.
Bisher sind im Kanton St. Gallen Elektrofahrzeuge während vier Jahren von der Motorfahrzeugsteuer bereit. Danach wird nur die Hälfte verlangt. Die Folge davon: Weil es immer mehr Elektroautos gibt, reduzierten sich die Steuereinnahmen, die für die Strassenfinanzierung benötigt werden.
Es brauchte deshalb eine neue Lösung. Im Kantonsrat waren zudem mehrere Vorstösse zum Thema Fahrzeugbesteuerung eingereicht worden, die in eine Revision einflossen.
Neue Besteuerungsmodelle auf dem Prüfstand
Die Regierung schlug dem Rat verschiedene Änderungen vor. Künftig sollen Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung besteuert werden.
Weiter sollte ein Bonus-Malus-System eingeführt werden, das ertragsneutral funktioniert. Das bedeutet, dass der Bonus über den Malus finanziert wird.
Der neue Massstab wäre die Energie-Etikette des Bundes.
E-Bikes und Mofas
Damit könnten alle Fahrzeuge profitieren, die unabhängig von ihrem Antrieb weniger Schadstoffe ausstossen. Dazu beantragte die vorberatende Kommission, dass schnelle E-Bikes und Mofas von der Steuer befreit werden.
Damit solle die Nutzung der Elektrovelos «finanziell attraktiver» werden. Im Rat stiess die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung. Sie sei «gut austariert» hiess es etwa.
Entscheidungen im Kantonsrat
Auf einen FDP-Antrag hin verzichtete der Rat aber mit 58 gegen 53 Stimmen auf die Steuerbefreiung von E-Bikes und Mofas. Weitere Änderungsanträge der SVP – etwa die Streichung des Bonus/Malus-Systems – wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt.