Schwyz sieht keinen Handlungsbedarf bei der integrativen Förderung

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Schwyz,

Der Schwyzer Regierungsrat sieht keinen Anlass für einen Bericht zu den sonderpädagogischen Angeboten an den Schwyzer Volksschulen. Ein Postulat von Ueli Kistler (SVP) wollte damit die Einführung von Kleinklassen erleichtern.

Der Schwyzer Regierungsrat will die Hürden für die Einführung von Kleinklassen im Kanton Schwyz nicht senken. (Symbolbild)
Der Schwyzer Regierungsrat will die Hürden für die Einführung von Kleinklassen im Kanton Schwyz nicht senken. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Die heutige integrative Schule stösst laut Vorstoss im Kanton Schwyz an ihre Grenzen. «Das Fass ist am Überlaufen unter dem Deckmantel einer falsch verstandenen Integration», schrieb Kantonsrat Ueli Kistler im Postulat.

Der Kanton verfüge über zu wenige eigene Angebote für Kinder und Jugendliche mit schweren Lern- und Verhaltensschwierigkeiten. Viele müssten ausserkantonal betreut werden, freie Plätze seien jedoch rar und teuer, so der Kantonsrat aus Reichenburg. Deshalb würden betroffene Kinder häufig in Regelklassen verbleiben.

Dies belaste Lehrpersonen und Klassen stark und senke das Leistungsniveau insgesamt. Da der Bedarf an solchen Angeboten weiter steigen dürfte, seien neue Lösungen nötig, so der Vorstösser.

Er forderte einen Bericht, der das integrative System kritisch überprüft. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob die Hürden für Kleinklassen gesenkt und eigene kantonale Institutionen geschaffen werden sollen.

Der Regierungsrat hat kein Gehör für das Ansinnen, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort darlegt. Er sehe derzeit keinen Bedarf für einen «umfassenden Bericht zu den sonderpädagogischen Angeboten», teilte er mit. Die bestehenden Angebote von Gemeinden, Bezirken und dem Kanton deckten den aktuellen Bedarf ab. Zudem sei die Förderklasse noch zu neu, um bereits aussagekräftig evaluiert zu werden. Es müsse sich «zuerst etablieren», so der Regierungsrat.

Im Kanton Schwyz gilt laut der Regierung weiterhin der Grundsatz «Integration vor Separation». Dieser sei in der Bundesgesetzgebung, der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie im kantonalen Schulgesetz verankert. Eine Abkehr davon wäre rechtlich nicht zulässig, schrieb die Regierung und erklärte den Vorstoss als nicht erheblich.

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Kommentare

User #4677 (nicht angemeldet)

Haben die in der Regierung eigentlich auch Kinder?

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