Reglement der Sozialhilfekommission tritt per 1. Juli in Kraft
Per 1. Juli 2018 tritt das neue Reglement der Sozialhilfekommission der Stadt Kreuzlingen in Kraft. Neu werden deren Mitglieder durch den Gemeinderat gewählt.

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Das Reglement der Sozialhilfekommission der Stadt Kreuzlingen unterbreitete der Stadtrat dem Gemeindeparlament in diesem Frühjahr zum zweiten Mal, nachdem es an der Sitzung vom 7. September 2017 an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückgewiesen wurde. Insbesondere kritisierte der Gemeinderat das Wahlprozedere, das in der Überarbeitung nebst einigen Details verändert, und vom Gemeinderat im März 2018 genehmigt wurde. Nach Ablauf der Referendumsfrist, die am 16. Juni 2018 ungenutzt abgelaufen ist, beschloss der Stadtrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2018, das Reglement der Sozialhilfekommission Stadt Kreuzlingen per 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen.
Das Reglement hält unter anderem fest, dass die Sozialhilfekommission neu von der Legislative gewählt wird. Bei den nächsten regulären Wahlen im Jahr 2019 müssen die teils langjährigen Mitglieder der Sozialhilfekommission und weitere interessierte Personen ihre Bewerbung beim Büro des Gemeinderates einreichen. Im Vorfeld von Neu- oder Ersatzwahlen fordert die Stadtkanzlei die Fraktionen des Gemeinderates sowie die Behörden der Schule und der Landeskirchen auf, geeignete Personen für die Wahl der Mitglieder der Sozialhilfekommission bei der Stadtkanzlei einzureichen.
Die Wahlvorschläge werden durch die Stadtkanzlei dem Büro des Gemeinderates gemeldet. Das Büro wiederum überträgt das Wahlgeschäft einer vorberatenden Kommission des Gemeinderates, die dem Parlament die Wahlvorschläge zusammen mit einer Wahlempfehlung unterbreitet. An einer nicht öffentlichen Sitzung wählt der Gemeinderat die Mitglieder der Sozialhilfekommission für eine Amtsdauer von vier Jahren, die Amtsdauer entspricht der ordentlichen Legislaturperiode.
-Mitteilung der Gemeinde Kreuzlingen (vas)