Ein Prozess gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Er baute im Jahr 2015 einen Autounfall.
Sein Sohn steht bald vor dem Bezirksgericht: Bundesrat Ueli Maurer.
Sein Sohn steht bald vor dem Bezirksgericht: Bundesrat Ueli Maurer. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ueli Maurers Sohn muss vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH antraben.
  • Er hatte einen Verkehrsunfall verursacht.
  • Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien stattfinden.

Einer der Söhne von Bundesrat Ueli Maurer muss sich vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH verantworten. Der Grund: Im November 2015 war der Mann mit seinem silbernen Subaru in eine Hauswand gekracht – nur wenige Hundert Meter von seinem Elternhaus in Wernetshausen ZH entfernt. Laut der Kantonspolizei hatte er sich beim Aufprall leicht verletzt und musste nach der Erstversorgung durch ein Ambulanzteam ins Spital gefahren werden.

Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, sei Maurers Sohn letzte Woche wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angeklagt worden. Es werde aber auch wegen eines Vermögensdelikts sowie wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte ermittelt. Was dem Beschuldigten genau vorgeworfen wird, ist unklar. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht nehmen Stellung.

Öffentlichkeit und Medien nicht zugelassen

Der Prozess werde demnach auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Dies hatte die Verteidigung am Gericht beantragt. Auch Medien sollen laut «Sonntags Zeitung» nicht zugelassen werden. Dieser Ausschluss sei eine Seltenheit. Andreas Brunner, Ex-Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, sagt zur Zeitung: «Wenn, dann passiert das eigentlich nur, um Opfer zu schützen, zum Beispiel bei Sexual- oder Familien­delikten.»

Michael Wicki, der Verteidiger des Sohnes, erklärt, weshalb er einen Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse beantragt habe. Das Interesse der Medien sei enorm. «Obwohl es sich nicht um aussergewöhnliche Delikte handelt», sagt Wicki. Sein Mandant sei als Sohn des Bundesrats keine öffentliche Person. «Er hat ein Recht auf Privatsphäre, so wie jeder andere Bürger. Dieses will ich ihm ermöglichen.»

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