Parlament

    Parlament sagt Ja zu einem Bonus für energieeffizientes Autofahren

    Fahrerinnen und Fahrer energieeffizienter Autos im Kanton Zug können künftig von einem Bonus profitieren.

    E-Auto
    Der Kanton Zug belohnt künftig energieeffiziente Fahrzeuge mit einem Bonus. (Symbolbild) - keystone

    Lenkerinnen und Lenker von energieeffizienten Autos im Kanton Zug können künftig von einem Bonus profitieren. Noch in der ersten Lesung hatte das Kantonsparlament diese Forderung knapp abgelehnt.

    Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte hiessen einen Antrag, der von der Mitte, FDP, GLP und SP auf die zweite Lesung hin eingereicht worden war, mit 39 zu 34 Stimmen gut.

    Der Antrag forderte einen Bonus für Lenker von energieeffizienten Fahrzeugen und geringen Emissionswerten, und zwar für das Jahr der Erstinverkehrssetzung und für maximal drei Jahre. Die Regierung unterstützte den Antrag. «Es ist ein technologieneutrales und ausgewogenes Bonus-System», sagte die zuständige Sicherheitsdirektorin Laura Dittli (Mitte).

    Bonus als Unterstützung zur Umstellung

    Der Antrag könne unterstützend wirken, um den Fahrzeugpark schneller in Richtung von emissionsärmeren Modellen zu verschieben, sagte Peter Letter (FDP). Die Steuerermässigung werde gezielt auf energieeffiziente Fahrzeuge mit einer guten CO2-Bilanz gelenkt. «Er bevorzugt nicht pauschal Elektrofahrzeuge», so Letter.

    luzian franzini
    «Luzian Franzini, Sprecher der ALG: Wir wollen keine Subventionen. - zVg

    Wie schon in der ersten Lesung sprachen sich die SVP, die Alternativen-Die Grünen (ALG) und die Staatswirtschaftskommission gegen einen Bonus aus. «Wir wollen keine Subventionierung», sagte Luzian Franzini, der Sprecher der ALG. Tom Magnusson, Präsident der Staatswirtschaftskommission, hielt fest, schon bei der ersten Lesung gute Gründe dagegen vorgebracht zu haben.

    Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes

    In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes mit 47 zu 27 Stimmen gut. Damit ist für die Höhe der Verkehrssteuern von Personenwagen, Motor- und Kleinmotorräder das Gewicht des Fahrzeuges und dessen Leistung und nicht mehr der Hubraum massgebend. Damit sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge gegenüber Verbrennungsmotoren nicht mehr benachteiligt werden.

    Die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes soll laut Bericht auf Anfang 2026 in Kraft treten.

    Kommentare

    User #3438 (nicht angemeldet)

    Eigentlich sollte auch die Fahrleistung pro Jahr berücksichtigt werden

    User #3873 (nicht angemeldet)

    Eigentlich sind Autos die älter sind von der CO2 bilanz besser weder immer neue Autous und Ressourcen zu bevorteilen.

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