Obwalden

Kantonsrat Obwalden will Überbrückungsrente streichen

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Lassen sich Obwaldner Kantonsangestellte vor dem Erreichen des AHV-Alters pensionieren, müssen sie den Einnahmeausfall künftig selbst finanzieren. Der Kantonsrat hat die Streichung der Überbrückungsrente am Donnerstag mehrheitlich befürwortet.

Obwaldner Staatsangestellte, die frühzeitig in Pension gehen, sollen keinen Zustupf mehr erhalten. (Symbolbild)
Obwaldner Staatsangestellte, die frühzeitig in Pension gehen, sollen keinen Zustupf mehr erhalten. (Symbolbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Wer sich frühzeitig pensionieren lässt, erhält noch keine AHV-Rente. Der Kanton Obwalden zahlt deswegen den Frührentnerinnen und -rentnern zur Finanzierung des Lebensunterhalts 90 Prozent einer maximalen AHV-Rente oder 2205 Franken monatlich.

Im Schnitt machen fünf bis sechs Personen von dem Angebot Gebrauch. Zusammen beziehen sie pro Jahr rund 145'000 Franken. Bei den Einwohnergemeinden, welche den Lehrerinnen und Lehrern Überbrückungsrenten zahlen, fallen jährliche Kosten von 170'000 Franken an.

Der Regierungsrat will die Rente streichen. Dies sei eine Sparmassnahme, sagte Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler (Mitte) im Kantonsrat. Der Kanton als Arbeitgeber sei aber auch daran interessiert, ältere Mitarbeiter zu halten und ihr Potential zu nutzen.

Die bürgerlichen Fraktionen unterstützten die Streichung der Übergangsrente, wie aus ihren Voten hervorging. Adrian Haueter (Mitte/GLP) glaubte nicht, dass der Kanton damit als Arbeitgeber weniger attraktiv werde, denn die Massnahme betreffe nur die letzte Phase des Arbeitsleben.

Severin Wallimann (SVP) sagte, die «Leute draussen» würden eine «Luxuslösung» wie die Überbrückungsrente für die Kantonsangestellten wohl nicht verstehen. Er gab zu bedenken, dass Staatsangestellte keine schwere körperliche Arbeit leisten würden.

Josef Allenbach (SP) bezeichnete die Streichung als «Verschlechterung» der Arbeitsbedingungen. Es gehe hier um die Frage, wie der Kanton mit langjährigen Mitarbeitern umgehe.

Vereinzelte Kritik an der geplanten Streichung gab es auch von bürgerlicher Seite. Thomas Baumgartner (FDP) sagte, dass der Kanton unter dem Strich wohl sehr wenig Geld spare. So würden nach einer Frühpensionierung jüngere und günstigere Mitarbeiter eingestellt. Zudem seien viele ältere Personen gesundheitlich angeschlagen. Von einer Frühpensionierung profitiere somit auch die Arbeitgeberseite.

Die Kritiker versuchten, die Überbrückungsrente zumindest teilweise zu retten. Sie machten beliebt, dass diese nicht mehr einfach auf Wunsch der Angestellten gewährt wird, sondern nur noch unter bestimmten Umständen. Solche Umstände könnten etwa ein tiefer Lohn oder eine starke Belastung sein. Genannt wurden etwa Polizisten.

Kommissionssprecher Martin Hug (FDP) bezeichnete diese Lösung als «Verkomplizierung». Eine Differenzierung bei einer ohnehin nur geringen Zahl von Überbrückungsrenten mache keinen Sinn.

Andere Votanten befürchteten juristische Auseinandersetzungen. Ein Ermessensmodell führe zu unklaren Entscheiden, sagte auch Regierungsrätin Kaufmann-Hurschler. Die vorgeschlagene Lösung könne auch zu emotionalem Druck und zu Frustrationen führen.

Für den Kompromiss machte sich etwa Helen Keiser-Furrer (CSP) stark. Sie gab zu bedenken, dass mit der vollständigen Streichung der Überbrückungsrente die vorzeitige Pensionierung ein «Privileg der Bessergestellten» werde.

In der Abstimmung scheiterte der Änderungsantrag mit 34 zu 17 Stimmen. Die Schlussabstimmung über die gesamte Vorlage und damit die ersatzlose Streichung der Übergangsrente folgt nach der zweiten Lesung.

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