Nid- und Obwalden passen Arbeitslosenversicherung an Bundesrecht an
Die Nachbarkantone Obwalden und Nidwalden passen ihre Zusammenarbeit bei der Arbeitslosenversicherung an neue Bundesvorgaben an. Auslöser ist eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die rechtliche Lücken aufzeigte.

Die Regierungen der Kantone haben die Vernehmlassung zur Revision ihrer Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung eröffnet, wie sie am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben. Das Ziel sei es, die über 30-jährige Zusammenarbeit zu aktualisieren und an das Bundesrecht anzupassen.
Laut dem Communiqué wird insbesondere die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktrechtliche Massnahmen neu geregelt. Mit der Revision würden «Gesetzeslücken geschlossen» und eine neue interkantonale Vereinbarung geschaffen, hiess es.
Die bestehenden Vereinbarungen mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden/Nidwalden (RAV) und zur gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil werden zudem «formell» präzisiert, wie es im Communiqué hiess.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni. Anschliessend ist die Beratung in den beiden Kantonsparlamenten geplant. Die Revisionen sollen Anfang 2027 in Kraft treten, teilten die Kantone mit.






