Neue Strukturen im Asylwesen gehen in die Vernehmlassung

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Bern,

Der Kanton Bern will die Aufgaben im Asylwesen neu regeln. Frühestens ab Mitte 2020 soll sich die Polizei- und Militärdirektion auf den Vollzug von Wegweisungsentscheiden konzentrieren.

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Alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe werden Sache der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. In den Grundzügen signalisierte der Grosse Rat bereits Ende 2016 Zustimmung zur neuen bernischen Asylstrategie. Mit dem neuen Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) und einer Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz (EG AuG und AsylG) wird die Grundlage für diese Kompetenzänderung gelegt. Bis am 27. September gehen die Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung.

Mit dem SAFG will die Regierung auch die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen neu gestalten. So soll eine Pflicht zum Erwerb von Sprach- und Grundkompetenzen verankert und eine möglichst rasche Integration in den ersten Arbeitsmarkt ins Zentrum gerückt werden, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.

Bei jungen Erwachsenen steht der Erwerb schulischer Grundkompetenzen und das Erlernen einer Amtssprache im Vordergrund, damit die Betroffenen möglichst rasch Zugang zu einer Berufs- oder Mittelschulbildung erhalten.

Neu will die Regierung die operative Gesamtverantwortung an regionale Partner delegieren. Sie sorgen in ihrem geografischen Gebiet für eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Freiwilligen, den Gemeinden sowie den Regierungsstatthalterinnen und -statthaltern. Letztere sollen, wie bisher, in die Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten einbezogen werden.

Grosse Bedeutung schreibt die Regierung dem Aufbau und der Pflege eines engen Beziehungsnetzes zur Wirtschaft bei. Damit soll eine möglichst rasche Arbeitsintegration der Betroffenen erreicht werden.

Regierung erhofft sich Kostensenkung

Mit dieser Neustrukturierung erhofft sich der Regierungsrat mittel- bis langfristig eine Senkung der Nettokosten für den Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie der Folgekosten für die Sozialhilfe. Ein verbessertes Controlling und eine durchgehende, IT-unterstützte Fallführung sollen genauere Informationen zur Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der einzelnen Massnahmen geben.

Die Polizei- und Militärdirektion soll sich künftig auf die rasche und konsequente Wegweisung von Personen mit negativem Asyl- und Wegweisungsentscheid konzentrieren. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen werden wo nötig ergänzt.

Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde, erhalten im Kanton Bern keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Der Umfang der Nothilfe orientiert sich nach Angaben des Regierungsrats weiterhin am verfassungsrechtlichen Minimum und wird in Form von Sachleistungen ausgerichtet.

Nach der Vernehmlassung ist geplant, dass der Grosse Rat die Gesetzesvorlagen in der Sommersession 2019 und in der Wintersession 2019 beraten wird.

-Mitteilung der SDA (mis)

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