Neue Bauordnung in Cham ZG verzögert sich wegen Beschwerden
Die neue Nutzungsplanung der Gemeinde Cham ist noch nicht rechtskräftig. Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Regierungsrates verzögern das Inkrafttreten von Bauordnung, Zonenplan und Parkplatzreglement, wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte.

Die Stimmberechtigten von Cham hatten die Nutzungsplanungsrevision im Herbst 2025 gutgeheissen. Nach der Teilgenehmigung durch den Regierungsrat im März 2026 sind laut der Mitteilung Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen, wie es hiess.
Damit bleibt offen, wann die neue Bauordnung in Kraft tritt. Bis dahin gelten die bestehenden Vorschriften, hiess es weiter. Mit der Nutzungsplanungsrevision sollen unter anderem preisgünstiger Wohnraum gefördert und der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerraum verbindlich festgelegt werden.
Der Gemeinderat bedauert die Verzögerung, da dadurch «wichtige Vorhaben für Cham ausgebremst werden», wie Gemeindepräsident Georges Helfenstein in der Mitteilung zitiert wird. Die Auswirkungen der hängigen Verfahren würden nun analysiert und geprüft, wie es weiter hiess.






