Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Mitte) spricht sich für ein Ja bei den Mietrechtsanpassungen aus. So sei Rechtssicherheit gewährleistet. Ein Gastbeitrag.
Brigitte Häberli-Koller
Die Thurgauer Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 24. November 2024 stimmt die Schweiz über zwei Mietrechtsanpassungen ab.
  • Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Mitte) befürwortet die beiden Vorlagen.
  • Die Vorlagen würden für Fairness und Rechtssicherheit in einem Teil des Mietrechts sorgen.
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Am 24. November stimmen wir über zwei Mietrechtsanpassungen ab. Die Vorlagen betreffen die Untermiete und den sogenannten Eigenbedarf. Beide berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen.

Mehr Transparenz und Schutz bei der Untermiete

Die eine Vorlage betrifft die Untermiete. Heute besteht die Pflicht, den Vermieter über eine Untervermietung zu informieren. Das wird aber oft ignoriert, was zu Missbrauch und Rechtsunsicherheit führt.

Gerade in städtischen Gebieten sind Fälle nicht selten, wo Wohnungen zu überhöhten Preisen untervermietet werden und die Hauptmieter missbräuchlich Gewinne erzielen. Das belastet den bereits angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich.

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Brigitte Häberli-Koller (Mitte) unterstützt die Vorlage zur Untermiete. Untermietverhältnisse müssten dann schriftlich festgehalten werden. (Symbolbild) - keystone

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schafft klare Regeln: Untermietverhältnisse müssen schriftlich festgehalten werden, und der Vermieter kann in bestimmten Fällen die Zustimmung verweigern, etwa wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauern soll. Dies schützt alle Beteiligten – die Mieter, die Vermieter und vor allem die Untermieter, die meist nicht ausreichend über ihre Rechte und die Bedingungen des Hauptmietvertrages informiert sind.

Für korrekt handelnde Mieter ändert sich nichts. Die Reform bringt die nötige Transparenz für alle und verhindert, dass die Untermiete als undurchsichtiges Geschäftsmodell missbraucht wird. Zudem stärkt sie den Schutz der Untermieter vor überhöhten Mietzinsen und sichert faire Bedingungen für alle.

Fairness und Klarheit beim Eigenbedarf

Die zweite Vorlage betrifft den Eigenbedarf bei Eigentümerwechsel. Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal für den Eigenbedarf kauft, will seine Räumlichkeiten bald nutzen können, auch bei langfristig angelegten Mietverträgen.

Heute dürfen solche Mietverhältnisse nur ausserordentlich gekündigt werden, wenn «dringender Eigenbedarf» vorliegt. Diese Formulierung soll durch «bei objektiver Beurteilung bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt werden.

Mietvertrag
Eigenbedarfskündigungen bei Eigentümerwechsel sollen einfacher werden. Die Vorlage zur Mietrechtsanpassung würde Fairness und Rechtssicherheit schaffen, sagt Häberli-Koller (Mitte). - dpa-infocom GmbH

Dies soll ermöglichen, dass ein Eigentümer sein Objekt innerhalb einer angemessenen Frist selbst nutzen kann, wenn er darauf angewiesen ist. Das ist gerade für KMU wichtig.

Die Rechte der Mieter bleiben dabei unverändert bestehen. Sie können Kündigungen weiterhin anfechten und Erstreckungen der Mietverhältnisse beantragen – bis zu vier Jahre für Wohnungen und bis zu sechs Jahre für Geschäftsräume.

2x Ja für Rechtssicherheit und Fairness

Am 24. November haben Sie die Möglichkeit, mit einem zweifachen Ja für klare, faire und transparente Regelungen im Mietrecht zu stimmen.

Diese Reformen stärken die Rechtssicherheit und den Schutz für alle Beteiligten: Vermieter, Mieter und Untermieter sowie auch Neuerwerber, die ihr neu erworbenes Eigentum selber nutzen wollen.

Wirst du die Änderung des Mietrechtes bezüglich der Kündigung wegen Eigenbedarfs annehmen?

Ihre Stimme ist entscheidend. Stimmen Sie am 24. November «2x Ja zum Mietrecht». Besten Dank.

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Zur Autorin: Brigitte Häberli-Koller (*1958) ist Ständerätin des Kantons Thurgau. In diesem Amt ist sie seit 2011. Davor war sie Nationalrätin.

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