Lockerungen im Taxigewerbe dürften im Grossen Rat zu reden geben
Bern lockert die Vorgaben für Taxis und Limousinen. In der Vernehmlassung wurde das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste kontrovers diskutiert.

Das Taxi- und Limousinengewerbe soll künftig im Kanton Bern weniger strenge Vorgaben erfüllen. Namentlich die Lockerungen im Limousinengewerbe dürften im Berner Kantonsparlament, dem Grossen Rat, zu reden geben.
In der Vernehmlassung wurde das neue Gesetz über Taxis und Limousinendienste kontrovers diskutiert, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte. Taxis sollen weiterhin bewilligungspflichtig bleiben, Limousinendienste lediglich einer Meldepflicht unterstehen.
Bei den Taxis soll künftig jedoch die theoretische und praktische Fahrprüfung nicht mehr nötig sein. Angesichts digitaler Navigationssysteme sei eine Prüfung der Ortskenntnisse nicht mehr nötig, heisst es in der Mitteilung.
Sicherheit bleibt zentral
Die Gemeinden werden jedoch weiterhin allfällige Vorstrafen, Führerausweisentzüge oder genügende Sprachkenntnisse prüfen. Taxis seien eine Visitenkarte für Gemeinden und Kundinnen und Kunden dürften erwarten, dass die Fahrenden den nötigen Qualitätsanforderungen genügten.
Aufgrund von Rückmeldungen in der Vernehmlassung wurden die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund der Fahrerinnen und Fahrer nochmals verschärft. «Die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere der weiblichen, ist ein zentrales Element», wird Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) in der Mitteilung zitiert.
Für Limousinendienste gelten nicht so strenge Anforderungen wie für Taxis. Sie erhalten von den Gemeinden auch keine Standplätze und können keine Busspuren befahren.
Lockerungen bei Limousinendiensten umstritten
Anbietende von Limousinendiensten müssen sich einzig beim Kanton Bern melden und ihre Fahrzeuge mit einer Plakette kennzeichnen, damit die vom Bund vorgegebenen Ruhezeiten der Fahrenden kontrolliert werden können.
Die vereinfachten Regelungen für Limousinendienste wurden in der Vernehmlassung zum Teil kritisiert. Einzelne politische Parteien, Gewerkschaftskreise und eine Mehrheit der Gemeinden lehnen sie ab. Befürchtet wird unter anderem, dass Taxifahrende in unsichere und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse geraten oder Taxis weitgehend vom Markt verdrängt werden könnten.
Von den Lockerungen bei den Limousinendiensten könnten insbesondere Plattformanbieter wie Uber profitieren. Der Grosse Rat wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich in der Wintersession 20205 in erster Lesung beraten. Die neuen Regelungen würden frühestens Anfang 2027 in Kraft treten.