Im Kanton Schwyz werden ab 2019 Krebserkrankungen registriert. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am Montag eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes vorgelegt.
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Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, verpflichtet der Bund die Kantone dazu, ab 2020 ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden anzuschliessen. Schwyz hatte bislang keine Registrierung von Krebserkrankungen vorgenommen.

In einem Krebsregister werden die Krankengeschichten sämtlicher Krebspatientinnen und -patienten einer Region erfasst. Die Daten stammen von Ärzten, von Spitälern, von Pathologieinstituten und von medizinischen Laboratorien.

Krebserkrankungen gehörten zu den wichtigsten nicht übertragbaren Krankheiten und stellten das Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen, teilte die Staatskanzlei des Kantons Schwyz mit. Ein Krebsregister könne einen Beitrag an die Prävention und die Früherkennung leisten.

In der Vernehmlassung ist die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Gesundheitsgesetzes grundsätzlich begrüsst worden. Änderungen wurden deswegen keine vorgenommen.

Der Kanton Schwyz soll nach Ansicht des Regierungsrats kein eigenes Register führen. Er soll sich dem Zentralschweizer Krebsregister (Krebsregister der Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden und Uri) oder dem Krebsregister der Kantone Zürich und Zug anschliessen. Für welches er sich entscheidet, hängt namentlich von den Patientenströmen, den Kosten und der Mitsprache ab.

-Mitteilung der SDA (mis)

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