Keine eigene Rechtsgrundlage für Schutz der Gletscher im Wallis
Nach den Baggerarbeiten auf dem Theodulgletscher bei Zermatt VS im vergangenen Jahr will das Walliser Kantonsparlament keine strengeren gesetzlichen Regeln. Es hat am Freitag einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der Grünen abgelehnt.
Die Grünen forderten ursprünglich in einer Motion, das kantonale Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung anzupassen. Konkret sollten Gletscher in die Liste der Schutzzonen aufgenommen werden.
Auf einen Vorschlag aus den Reihen der Freisinnigen hin wandelten sie den Vorstoss in ein Postulat um. Damit hätte die Regierung den Auftrag erhalten, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die Auswirkungen der geforderten Änderungen etwa auf den Tourismus zu prüfen. Auch in dieser Form verwarf der Grosse Rat den Vorstoss allerdings mit 64 zu 58 Stimmen.
Uneinigkeit zwischen Parteien und Gesetzgebungsinstanzen
Die Motionäre argumentierten ohne Erfolg, die Gletscher würden in der kantonalen Gesetzgebung zum Umwelt- und Landschaftsschutz nie direkt erwähnt. Dagegen verfügten die Bundesbehörden über Instrumente zum Schutz der Gletscher.
Die Mitte vertrat die Ansicht, die Problematik solle im Rahmen der Diskussion über das kantonale Klimagesetz aufgenommen werden. Die SVP war der Meinung, die bestehenden gesetzlichen Regeln seien ausreichend.
Skirennen und Umweltschutz
Im Oktober vergangenen Jahres hatten Pistenarbeiten auf dem Theodulgletscher im Hinblick auf die für November 2023 geplanten Weltcup-Rennen am Matterhorn Schlagzeilen gemacht. Die Walliser Baukommission war in der Folge zum Schluss gekommen, die präparierte Piste rage teilweise über das bewilligte Skigebiet heraus. Zwar hätten die Skirennen trotzdem stattfinden können, sie wurden jedoch später wegen schlechten Wetters abgesagt.