Kantone vereinfachen ÖV-Finanzierung in der Nordwestschweiz
Die fünf Kantone des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) haben eine Vereinfachung der Finanzflüsse beschlossen. Damit soll die aufwändige Prüfung des Wohnorts der U-Abo-Fahrgäste wegfallen. Für die Abonnentinnen und Abonnenten ändert sich nichts, wie die Kantone am Freitag mitteilten.

Künftig sollen die Subventionen für das U-Abo direkt in die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Personenverkehrs fliessen und nicht mehr als separate Vergünstigungen für Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet werden.
Die TNW-Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn versprechen sich dadurch eine transparentere und «administrativ schlanker» werden.
Zudem wird eine Vereinbarung für grenzüberschreitende Linien zwischen den beiden Basel durch das schweizweit übliche System mit interkantonalen Verteilschlüsseln ersetzt. Auch dies bedeutet weniger Aufwand, wie es im Communiqué der fünf Kantone heisst.
Reform der TNW-Finanzflüsse nach 30 Jahren
Die Reformen führen zu finanziellen Verschiebungen zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn. Für die beiden Basel fallen diese grösser aus. Weil die Effekte der Reformen gegenläufig sind, gleichen sich diese gemäss Communiqué sowohl für Basel-Stadt wie auch das Baselbiet weitgehend aus.
Um die Reformen umzusetzen, braucht es die Zustimmung aller fünf TNW-Kantone. Die erforderlichen Regierungsbeschlüsse liegen vor. In den beiden Basel müssen die Parlamente noch zustimmen. Mit dieser Vorlage soll eine dreissig Jahre alte Vereinbarung durch eine neue und zeitgemässe Regelung ersetzt werden, wie es weiter heisst.






