Stadt Basel

Nordwestschweiz: Fünf Kantone vereinfachen Finanzierung des U-Abos

Fünf Kantone reformieren die Geldflüsse im Tarifverbund Nordwestschweiz. Für die Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts.

Nordwestschweiz
Nordwestschweiz: Die Kantonspolizei Basel-Stadt mit Motorrad (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Regierungen der betroffenen Kantone haben der vereinfachten Finanzierung bereits zugestimmt, die Entscheide der Kantonalparlamente in Basel-Stadt und Baselland stehen noch aus.

Die am Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) beteiligten Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn wollen die Finanzierung im TNW vereinfachen. Die vorgesehenen Änderungen schaffen mehr Transparenz und reduzieren den administrativen Aufwand. Für Kundinnen und Kunden der U-Abos ändert sich dadurch nichts.

U-Abo-Subventionen fliessen in die ordentliche Abgeltung ein

Künftig sollen die heutigen U-Abo-Subventionen nicht mehr als separate Vergünstigungen für Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet werden. Stattdessen fliessen sie in die ordentliche Abgeltung der ungedeckten Kosten des regionalen Personenverkehrs ein. Damit entfällt die aufwändige Prüfung des Wohnorts und die Finanzierung erfolgt über einen einheitlichen Kanal.

Gleichzeitig soll die bisherige Vereinbarung für grenzüberschreitende Linien zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt durch das schweizweit übliche System mit interkantonalen Verteilschlüsseln ersetzt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand deutlich und erhöht die Transparenz.

Die beiden Reformen führen zu finanziellen Verschiebungen zwischen den Kantonen. Für die Kantone Aargau, Solothurn und Jura sind diese gering. Für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fallen diese Verschiebungen deutlich grösser aus.

Weil die Effekte der beiden Reformen für die beiden Basler Kantone gegenläufig sind, gleichen sich diese sowohl für Basel-Stadt als auch für Baselland weitgehend aus.

Die Reformen werden nur koordiniert umgesetzt und setzen gleichlautende Beschlüsse aller beteiligter Kantone voraus. Die erforderlichen Regierungsbeschlüsse aus allen Kantonen liegen vor. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft müssen zusätzlich die jeweiligen Parlamente den Vorlagen noch zustimmen. Vorlage des Kantons Basel-Landschaft.

Mit der Vorlage werden teilweise mehr als 30 Jahre alte Vereinbarungen durch neue, zeitgemässe Regelungen ersetzt. Die beteiligten Kantone sind überzeugt, dass die Reform zu mehr Klarheit, Planungssicherheit und Rechtskonformität im ÖV beiträgt.

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