Kanton Luzern und Gemeinden wollen den Finanzausgleich überarbeiten
Der Kanton Luzern und der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) starten mit der Totalrevision des Finanzausgleichs. Erste Reformvorschläge sollen bis Ende 2027 vorliegen, wie sie am Freitag in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten.

Grundlage der Totalrevision ist ein Auftrag des Kantonsrats, welcher im Dezember 2024 ein entsprechendes Postulat von Guido Müller (SVP) erheblich erklärt hatte. Ziel des Projekts ist es, den bestehenden Finanzausgleich zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Im Zentrum stehen laut Mitteilung die Wirkung, Anreize und die langfristige Tragfähigkeit des Finanzausgleichs. Zusätzlich soll ein Vergleich mit anderen Kantonen gemacht werden, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren. Die Arbeiten von Kanton und Gemeinden erfolgen gemeinsam und «ergebnisoffen», wie es hiess.
Bis Ende 2027 sollen konkrete Reformvorschläge vorliegen. Danach folgen eine Vernehmlassung und die Beratung im Kantonsparlament. Ziel ist es, dass der neue Finanzausgleich 2030 in Kraft tritt.
Der Finanzausgleich besteht aus zwei Instrumenten: dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich. Der Ressourcenausgleich gleicht die unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeiten der Gemeinden aus, der Lastenausgleich berücksichtigt strukturelle Unterschiede wie etwa die Topografie.






