Kanton Bern führt Drei Prozent Hürde für zweite Wahlgänge ein
Im Kanton Bern gilt ab Juli 2019 eine Drei-Prozent-Hürde für Stichwahlen. Chancenlose Aussenseiter sollen so keinen zweiten Wahlgang erzwingen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Bern will eine Drei-Prozent-Hürde für die zweiten Wahlgänge einführen.
- Im zweiten Wahlgang darf nur antreten, wer im ersten mehr als drei Prozent erreich hat.
Im Kanton Bern gilt ab 1. Juli 2019 bei Majorzwahlen eine Drei-Prozent-Hürde für Stichwahlen. Damit soll künftig verhindert werden, dass chancenlose Aussenseiter einen zweiten Wahlgang erzwingen können.
Das Kantonsparlament stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung am Montag einstimmig zu. Demnach darf künftig nur noch zu zweiten Wahlgängen antreten, wer im ersten Wahlgang mehr als drei Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat.
Die Hürde gilt für alle Majorzwahlen im Kanton: für Ständerats-, Regierungsrats- und Regierungsstatthalterwahlen. Auslöser für die Gesetzesrevision waren die Ständeratswahlen von 2015.
Eine halbe Million Franken für Wahlgang
Damals hielt ein parteiloser Kandidat an seiner Kandidatur fest, obwohl er im ersten Wahlgang bloss 4000 Stimmen erzielt hatte – gegenüber 150'000 der beiden Bisherigen. Die Durchführung eines Wahlgangs kostet den Kanton Bern rund eine halbe Million Franken.
Zur Debatte stand in der Folge gar eine Zehn-Prozent-Hürde. Doch wurde diese als zu hoch erachtet. Kandidierende aus mittleren und kleineren Parteien sollten weiterhin an einer Stichwahl teilnehmen können.