Im Kanton Schwyz sollen Patientendaten 120 Jahre geschützt sein
Im Kanton Schwyz sollen archivierte Patientenunterlagen 120 Jahre lang nicht einsehbar sein. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat.

Das Archivgesetz des Kantons Schwyz sieht für archivierte Akten eine ordentliche Schutzfrist von 35 Jahren vor. Gibt es besondere schutzwürdige Interessen, kann die Frist auf bis zu 70 Jahre erstreckt werden.
Diese Fristen seien bezüglich der Patientenunterlagen zu kurz, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Behandlungsunterlagen enthielten hochsensible personenbezogene Daten. Eine langfristige Geheimhaltung sei nötig, um die Vertraulichkeit zu sichern und eine unbefugte Offenlegung zu verhindern.
Eine Schutzfrist von 120 Jahren garantiere, dass alle Patientenakten gleich behandelt würden, teilte die Staatskanzlei mit. Sie garantiere den Schutz über die Lebenszeit der Patientin oder des Patienten hinaus.






