Glarus will Sozialhilfe für Status-S-Geflüchtete begrenzen

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Der Glarner Regierungsrat will die Sozialhilfe für Geflüchtete mit Schutzstatus S auch nach fünf Jahren auf einem reduzierten Niveau belassen. Ohne Gesetzesanpassung hätten sie Anspruch auf reguläre Hilfe. Eine entsprechende Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Glarus will Kosten sparen: Geflüchtete mit Status S - etwa Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine - sollen auch mit B-Ausweis weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. Die Regierung h...
Glarus will Kosten sparen: Geflüchtete mit Status S - etwa Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine - sollen auch mit B-Ausweis weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. Die Regierung h... - KEYSTONE/DPA/SVEN HOPPE

Eine solche Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung hätte jedoch «erhebliche finanzielle Folgen», schrieb der Regierungsrat am Montag in einer Mitteilung.

Der Wechsel auf einen höheren Anspruch von Sozialhilfe geht auf den Schutzstatus S zurück. Sind Personen mit einem solchen Status fünf Jahre in der Schweiz, erhalten sie eine befristete Aufenthaltsbewilligung B und damit Anspruch auf höhere Sozialhilfe.

Im Jahr 2027 betrifft dies im Kanton Glarus voraussichtlich 130 Personen. Aktuell leben 343 Personen mit Schutzstatus S in der Region, von denen 118 erwerbstätig und finanziell unabhängig sind, wie die Regierung weiter schrieb. Deshalb sei ein schnelles Vorgehen nötig.

Angleichung an vorläufig Aufgenommene

Sie schlägt vor, diese Personengruppe sozialhilferechtlich den vorläufig aufgenommenen Personen gleichzustellen. Diese erhalten reduzierte Ansätze. Der Bund hatte zuvor den Kantonen die Kompetenz eingeräumt, die Höhe der Sozialhilfe für diese Gruppe selbst festzulegen.

Gleichzeitig reduziert der Bund im Rahmen seines Entlastungspakets 2027 seine finanzielle Beteiligung an den kantonalen Sozialhilfekosten im Asylbereich. Die entstehenden Mehrkosten müssen die Kantone tragen. Der Kanton Glarus kann diese Ausfälle nach eigenen Angaben vorerst über seinen Asylfonds auffangen.

Der Landrat soll im Winter 2026/2027 über eine Übergangsregelung entscheiden. Diese soll gestützt auf die Dringlichkeitsklausel der Verfassung per 1. Februar 2027 in Kraft treten. Die definitive Genehmigung der Gesetzesänderung unterliegt im Mai 2027 der Landsgemeinde. Über die grundsätzliche Weiterführung des Schutzstatus S entscheidet der Bund im Herbst 2026.

Kommentare

DER AUSLANDSCHWEIZER

Irgendwann ist jede Fahnenstange mal zu ENDE !!!

User #2619 (nicht angemeldet)

Dieser Status S ist eine Privilegierung einer Volksgruppe. Nur vorübergehend hiess es und jetzt will man sie weiterhin gegenüber allen anderen Schutzbedürftigen privilegieren! Wer sich dies ausgedacht hat, hat sich nicht viel überlegt. Alle mit S-Status sollen in einen F-Status umgewandelt werden und dann dürfen sie gerne wieder nach Hause gehen, wenn es ihnen nicht passt.

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