Der Kanton Aargau, die 212 Aargauer Gemeinden, der Spitex-Verband sowie die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen wehren sich gemeinsam dagegen, dass die Krankenkassen die Kosten für die in der Langzeitversorgung verwendeten Mittel und Gegenstände nicht mehr bezahlen.
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Auslöser für den Streit ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Herbst. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Pflegeheime und Spitexbetriebe die Kosten für Mittel und Gegenstände wie beispielsweise Verbandsmaterial oder Inkontinenzhilfen den Krankenversicherern zusätzlich zu den Pflegetarifen in Rechnung stellen.

Das Bundesverwaltungsgericht stelle nun aber fest, dass diese Kosten Bestandteil der regulären Pflegeleistung sind und deshalb von den Versicherern, den Patienten und den Gemeinden getragen werden müssen. Weil diese Kosten aber in den Tarifen nicht eingerechnet worden waren, begannen die Krankenversicherungen diese Rechnungen nicht mehr zu begleichen.

Die Folge davon sind Ertragsausfälle ab 2018 in Höhe von über vier Millionen Franken für die Aargauer Pflegeheime sowie solche in unbekannter Höhe für die Spitexbetriebe. Doch damit noch nicht genug: Die zum Krankenkassenverband tarifsuisse AG gehörenden Versicherer begannen, Rückvergütungen für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von 6 Millionen Franken zu stellen.

Gemäss den geltenden Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung und des Krankenversicherungsgesetzes sind die Leistungen, welche die Versicherer und die Patienten bei der Pflegefinanzierung übernehmen müssen, begrenzt. Alles was darüber hinaus anfällt, geht zu Lasten der Gemeinden.

Für die Aargauer Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (SVP) ist die neue Situation «unhaltbar», wie sie am Montag bei einer gemeinsamen Medienkonferenz in Aarau zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen der Gemeinden, der Spitex sowie der Pflegeinstitutionen sagte.

Die Bevölkerung werde damit als Prämienzahler und als Steuerzahler gleich zweimal zur Kasse geben, sagte Renate Gautschy, die Präsidentin der Aargauer Gemeindeammänner-Vereinigung. «Teure» Pflegebedürftige können von Pflegeinstitutionen abgewiesen werden und müssten so in ein Spital eintreten, sagte Edith Saner, die Präsidentin des Verbandes der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen.

Wie unpraktikabel der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht ist, zeigte Max Moor, der Geschäftsleiter des Spitex-Verbandes Aargau. Material, das von den Versicherten selber angewendet wird, könne weiterhin den Krankenkassen verrechnet werden, solches, das vom Fachpersonal anwendet, hingegen nicht. Diese Unterscheidung bringe einen riesigen administrativen Aufwand.

Gefordert wird deshalb von allen Akteuren des Aargauer Gesundheitswesens, dass die Krankenversicherer wieder zur früheren Praxis zurückkehren und diese Kosten übernehmen. Verlangt wird auch, dass die Krankenversicherer auf Rückforderungen verzichten. Zudem sollen die Tarife der Krankenpflege-Leistungsverordnung ab 2019 angepasst und die Kosten für Mittel und Gegenstände miteingerechnet werden.

Kanton, Gemeinden, Spitex und Pflegeinstitutionen stützen sich bei ihren Forderungen auf ein Gutachten. Dieses kommt zum Schluss, dass das Vertrauensinteresse der an der Pflegefinanzierung Beteiligten klar höher zu gewichten sei, als die konsequente Rechtsdurchsetzung. Das Bundesamt für Gesundheit habe die frühere Praxis jahrelang genehmigt, sagte Regierungsrätin Franziska Roth.

-Mitteilung der SDA (mis)

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