Seit dem 1. Januar 2018 gelten auf Bundes- und Kantonsebene neue Einbürgerungsbestimmungen. Das kantonale Gesetz erlaubt den Gemeinden, neben den bestehenden Vorschriften weitergehende Regelungen zur Erlangung des Gemeindebürgerrechts zu erlassen.

Dem Gemeinderat von Zollikofen ist das Bezahlen der laufenden Ratenrechnungen der Steuern eine wichtige Bürgerpflicht. Er schlägt dem Grossen Gemeinderat vor, im Einbürgerungsreglement diese Bestimmung als kommunale Einbürgerungsvoraussetzung vorzusehen.

In der Version, welche dem Grossen Gemeinderat in seiner April-Sitzung vorgelegt wurde, waren einzelne Einbürgerungsvoraussetzungen für Schweizerinnen und Schweizer gegenüber Ausländerinnen und Ausländer strenger definiert. Das ist nun angepasst worden, so dass die Voraussetzungen für Schweizer und Ausländer gleich sind. Der Grosse Gemeinderat behandelt das Einbürgerungsreglement an seiner Sitzung vom 29. August 2018.

-Mitteilung der Gemeinde Zollikofen (mis)

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