Der Gemeinderat erlässt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien auf dem gesamten Gemeindegebiet.
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Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) im Kantonsgebiet. Die AGV erlässt ab heute Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Wochen, des ausbleibenden ergiebigen Niederschlags, in Anbetracht der Wetteraussichten für die kommenden Tage und gestützt auf den jüngsten Lagebericht der RFO Mittleres Reusstal hat der Gemeinderat soeben ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das über die kantonale Anordnungen hinaus gehende Verbot gilt ab heute Sonntag, 29. Juli 2018, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf für Feuer und Feuerwerk jeglicher Art im Freien auf dem gesamten Gemeindegebiet Eggenwil.

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Auch hier ist insbesondere im Umgang mit Gasflaschen Vorsicht geboten.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Verbot strikte einzuhalten. Vielen Dank für die Kooperation und das Verständnis!

-Mitteilung der Gemeinde Eggenwil (mis)

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