Finanzkommission weist Standortförderungs-Kredit zurück
Die Finanzkommission des Aargauer Grossen Rates unterstützt die Jahresrechnung 2024 und die Nachtragskredite 2025.

Die für Finanzen zuständige Kommission des Grossen Rates Aargau stellt sich hinter die Jahresrechnung 2024 und die beantragten Nachtragskredite 2025 – mit einer Ausnahme. Der einzige neue Verpflichtungskredit, den die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) zurückweist, betrifft eine Standortförderungsmassnahme, wie sie am Dienstag mitteilte.
Mit der sogenannten «Wirtschaftsförderung in Potenzialräumen» will der Regierungsrat klare Schwerpunkte setzen. «Die knappen Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie am meisten Wirkung entfalten», hielt der Regierungsrat in seinem Antrag fest. Es sollen damit die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Unternehmen am Standort Aargau festhalten oder sich neu hier niederlassen.
Forderungen nach Gesamtschau
Für eine Projektstelle und weitere Projekte beantragte das Departement Volkswirtschaft und Inneres 4,3 Millionen Franken. Die Kapf fordert nun erst einmal eine Gesamtschau: Das zuständige Departement soll die verschiedenen Projekte der Standortförderung in einer Auslegeordnung einbringen, heisst es in der Mitteilung.
Dabei soll auch der geplante Wieder-Beitritt zur Greater Zurich Area berücksichtigt werden, der gemäss früherem Regierungsantrag für die Jahre 2026 bis 2033 11,5 Millionen Franken kostet. Abgesehen von dieser Ausnahme unterstützt die Kapf sämtliche beantragten Verpflichtungs-, Zusatz- und Nachtragskredite.
Überschuss in der Jahresrechnung
Sie empfiehlt auch den Jahresbericht mit Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung. Die Rechnung schliesst mit einem Überschuss von 143,8 Millionen Franken, der der Ausgleichsreserve zugewiesen werden soll. Diese steigt damit auf über eine Milliarde Franken.
Die Beratung des Jahresberichts 2024 sowie der Sammelvorlage für den ersten Teil der Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2025 findet voraussichtlich am 17. Juni im Grossen Rat statt.