Feuerwerke sind am 1. August im ganzen Glarnerland untersagt

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Im ganzen Glarnerland darf am Nationalfeiertag kein Feuerwerk gezündet werden. Die Kantonsbehörden haben die Waldbrandgefahr am Freitag von erheblich auf gross gestellt.

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Die neue Gefahrenstufe bedeutet, dass das Feuern im Wald und in Waldesnähe per sofort verboten ist, wie die Abteilung Wald und Naturgefahren mitteilte. Beim Feuern muss ein minimaler Abstand zum Wald von 200 Metern eingehalten werden.

Untersagt auf dem ganzen Kantonsgebiet ist zudem das Abbrennen von Feuerwerk - und das auch am 1. August. Kantonsweit ebenfalls verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Niederschläge seien kaum ins Sicht, hiess es. Auch die Langzeitprognose verspricht gemäss Behördenangaben keine Veränderung der Wetterlage. Neu beurteilt wird die Waldbrandgefahr anfangs August.

-Mitteilung der SDA (mis)

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