Das Grill- und Feuerverbot in der Gemeinde Russikon gilt bis auf Weiteres, da die Niederschläge zu wenig ergiebig waren, um dieses Verbot aufzuheben. Durch das Bundesamt für Umwelt wird die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich immer noch in der Gefahrenstufe 4 eingestuft.
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Am 27. Juli 2018 wurde durch den Gemeinderat Russikon ein absolutes Feuerverbot verfügt. An diesem wird bis auf Weiteres festgehalten. Unter das Feuerverbot fällt auch das Befeuern des Grills. Zuwiderhandelnde werden dem Statthalteramt Pfäffikon zwecks Verzeigung zugeführt.

Weiter bitten wir die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Russikon, auf das Waschen von Fahrzeugen, das Auffüllen von Swimming-Pools oder das Wässern von Rasenflächen bis auf Widerruf zu verzichten. Danke für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.

-Mitteilung der Gemeinde Russikon (mis)

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