Ein Rentner erhält vom Genfer Busseninkasso eine Strafverfügung: Er soll eine Busse wegen zu schnellem Fahren in Genf zahlen. Er war aber gar nie mit dem Auto in Genf unterwegs.
Schuster soll laut der Strafverfügung die erlaubte Geschwindigkeit nicht eingehalten haben.
Schuster soll laut der Strafverfügung die erlaubte Geschwindigkeit nicht eingehalten haben. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rentner erhält von Genfer Behörden eine Busse wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Dieser war jedoch gar nicht mit dem Auto im Kanton Genf unterwegs.
  • Auf der Strafverfügung wird zudem nicht das Kennzeichen seines Fahrzeugs angegeben.

Wilhelm Schuster kann es nicht glauben: Der in Arch BE lebende Rentner erhält vom Genfer Busseninkasso eine Zahlungsaufforderung. Er soll am 13. März 2015 im Kanton Genf zu schnell mit seinem Auto unterwegs gewesen sein. Der Haken: «Ich war noch nie mit dem Auto in Genf und mein Auto hat eine ganz andere Nummer als die auf der Bussenverfügung», sagt er der «Aargauer Zeitung». Das Auto mit dem entsprechenden Kennzeichen gehört offenbar einem Mann aus Lengnau BE.

Wenn sich Schuster bei der Kontaktnummer der Genfer Behörde meldet, landet er in einer Endlosschlaufe. Obwohl der Brief authentisch aussieht, vermutet der Rentner, dass es sich um eine Betrugsmasche Dritter handelt. Die Mediendienstelle des entsprechenden Genfer Amtes verweist ihn auf die bereits erwähnte Kontaktnummer. Nach weiteren Abklärungen vermeldet der Mediendienst, dass sich Schuster schriftlich bei ihnen melden muss – dieser kann jedoch kein Französisch.

Kein Interesse

Die Genfer Behörden scheinen sich nicht dafür zu interessieren, ob allenfalls falsche Bussen von ihnen oder sogar von Dritten verschickt werden.

Bei der Geschichte könnte es sich lediglich um ein Missverständnis halten. Laut dem Polizeisprecher der Kantonspolizei Solothurn Bruno Gribi könnten Kameras verschmutze Autonummern falsch lesen. So könne es theoretisch zur Verwechslung zwischen «BE» und «GE» kommen.

Ad
Ad