Drei Standorte als Tiefenlager für radioaktive Abfälle gestrichen
Drei Standorte für geologische Tiefenlager werden aus dem Sachplan gestrichen. Alle Standortkantone seien angehört worden und hätten der Streichung zugestimmt.

Das Eidgenössische Umweltdepartement streicht die drei Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg aus dem Sachplan für geologische Tiefenlager. Sie waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgesehen.
Mit der Streichung werde klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten in den Kantonen Solothurn und Aargau sowie Schaffhausen und Nidwalden keine weitere Planung von geologischen Tiefenlagern mehr geben wird. Das steht in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom Montag.
Die Resultate bestätigten, dass die drei gestrichenen Reservestandorte eindeutige Nachteile gegenüber den im Sachplan verbleibenden Standortgebieten Jura Ost im Aargau, Nördlich Lägern im Aargau und im Kanton Zürich und Zürich Nordost im Thurgau und im Kanton Zürich haben.
Mit der Streichung würden an den drei Standorten allfällige Nutzungskonflikte mit dem geologischen Tiefenlager und mögliche Einschränkungen für die Kantone und Gemeinden wegfallen, schrieb das Uvek. Alle Standortkantone seien angehört worden und hätten der Streichung zugestimmt.
Standortsuche in drei Etappen
Die drei Standorte waren vom Bundesrat Ende 2018 im Ergebnisbericht zu Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager als Reserveoptionen im Sachplan festgehalten worden. Durch die vertieften Untersuchungen in der laufenden Etappe 3 habe sich der Kenntnisstand deutlich erhöht.
Diese Etappe umfasst Tiefbohrungen, die Erarbeitung und Überprüfung von Rahmenbewilligungsgesuchen, die Festsetzung der Standorte und die Erteilung der Rahmenbewilligungen.
Die Standortsuche ist im Sachplan für geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen. Etappe 1 umfasst den Vorschlag und die behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten sowie den Aufbau der regionalen Beteiligung, die Etappe 2 die Platzierung der Oberflächenanlagen, die Mitwirkung der Regionalkonferenzen und die Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp. Diese ersten beiden Etappen sind abgeschlossen. Derzeit läuft Etappe 3, die laut Uvek voraussichtlich bis 2030 dauern wird.
Nagra entscheidet sich für Nördlich Lägern
2022 hatte sich die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für Nördlich Lägern in den Kantonen Zürich und Aargau als am besten geeigneten Standort entschieden, um dort ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle zu bauen.
Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle soll beim Zwischenlager in Würenlingen im Aargau entstehen. Die Nagra will die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche im kommenden November beim Bund einreichen.