Churer Stadtparlament erteilt Ausländerstimmrecht eine Absage
Das Churer Stadtparlament lehnt eine Volksabstimmung über das kommunale Wahl- und Stimmrecht für ausländische Einwohner ab.

Die Churer Stimmbevölkerung wird in absehbarer Zeit nicht über ein kommunales Stimm- und Wahlrecht für ausländische Einwohner entscheiden können. Das 21-köpfige Stadtparlament hat sich am Donnerstag gegen eine Volksabstimmung zu dieser Frage ausgesprochen, wenn auch äusserst knapp.
Für eine Volksabstimmung zum Ausländerstimmrecht sprachen sich die 10 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von SP, GLP, den Grünen und der freien Liste aus.
Gegenstimmen dominieren
Das Geschäft ging auf einen Auftrag der SP zurück, welcher eine Volksabstimmung zum Thema forderte. Die Stadtregierung unterstützte das Anliegen.
Voraussetzungen fürs Wahlrecht
Das kommunale Wahl- und Stimmrecht sollte demnach ausländischen Einwohnern erteilt werden, die eine Niederlassungsbewilligung haben, seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben und davon die letzten drei Jahre in Chur.