Bund bewilligt Grundlagen für Ausserrhoder Windkraftprojekte
Der Bund hat sechs Gebiete für Windkraftanlagen im überarbeiteten Richtplan von Appenzell Ausserrhoden genehmigt. Damit werden gemäss Kanton die Planungsgrundlagen für potentielle Investoren geschaffen. Konkrete Projekte sind noch keine eingereicht worden.

Nach der Bewilligung des Bundes kann der Ausserrhoder Regierungsrat die Richtplananpassung auf den 1. März in Kraft setzen, wie er am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Materielle Änderungen am überarbeiteten Richtplan, welchem der Kantonsrat bereits im September 2025 zugestimmt hatte, nahm der Bund keine vor. Die Anpassungen erfüllen die Anforderungen des Bundes respektive des nationalen Raumplanungs- und Energiegesetzes.
Der angepasste Richtplan sieht insgesamt sechs sogenannte Windeignungsgebiete vor. Drei Standorte in Gebieten der Gemeinden Urnäsch, Gais/Trogen sowie Trogen/Wald sind der Prioriät A zugeordnet. In Teufen, Walzenhausen/Wolfhalden und Heiden/Rehetobel/Wald befinden sich zudem drei Gebiete mit Priorität B.
Letztere drei Gebiete gelten als Reserve. «Das kantonale Ausbauziel im Bereich Windenergie soll über die Eignungsgebiete der Priorität A erreicht werden», heisst es in der Mitteilung weiter.
Mit der Richtplananpassung auf den 1. März haben Investorinnen und Investoren die Möglichkeit, Windpärke zu projektieren. Kantonale Nutzungsplanungen für einzelne Projekte sind gemäss dem Kanton noch keine beantragt worden.






