Baupolizeiliche Ermittlungen zu Berner Alphütten abgeschlossen
Die baupolizeilichen Abklärungen zur Umnutzung von Alphütten im Berner Oberland sind weitgehend abgeschlossen. Die Vorwürfe einer flächendeckenden widerrechtlichen Nutzung haben sich nicht erhärtet.

Das geht aus dem Schlussbericht hervor, den Regierungsstatthalter Peter Zumbrunn am Dienstag veröffentlichte. In der grossen Mehrheit der 30 untersuchten Fälle im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli lag demnach bereits eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung für die Umnutzung vor.
Teilweise wurden die Objekte schon vor 1972 zu Ferienzwecken genutzt, was einen entsprechenden Besitzstand begründet. Der Regierungsstatthalter hielt fest, dass eine solche Bewilligung auch die Vermietung an Dritte zulasse, sofern der temporäre Charakter der Nutzung erhalten bleibe.
Dennoch führten die Kontrollen in einzelnen Fällen zu Massnahmen. In Grindelwald intervenierte der Statthalter aufsichtsrechtlich, um das Entfernen von unbewilligten Hot Pots und eines Saunawagens durchzusetzen.
In der Gemeinde Brienz wurde für ein Weidhaus ein Vermietungsverbot verfügt, da eine Ausnahmebewilligung für die touristische Nutzung fehlte.
In Habkern musste nach einer Verfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sogar eine Ersatzvornahme angeordnet werden. Die Baupolizei der Gemeinde hatte ein Benutzungsverbot für einen Holzkochherd und die damit verbundene Kaminanlage verfügt. Zudem verlangte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.
Da der Eigentümer die Massnahme offenbar nicht selbst umsetzte, kümmerte sich die Behörde darum.
Der Bericht wurde durch Berichte der Zeitung «Blick» sowie Eingaben einer Privatperson im Frühjahr 2021 ausgelöst.
Während die meisten der eingeleiteten Baupolizeiverfahren aus Sicht des Regierungsstatthalters nun erledigt sind, bleiben zwei Fälle in Grindelwald aufgrund hängiger Gerichtsentscheide oder laufender Abklärungen noch offen.






