Baselbieter Landrat vertagt Entscheid zu Planungsmehrwerten
Der Baselbieter Landrat hat die Revision des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten sistiert.

Der Baselbieter Landrat hat die Revision des Baselbieter Gesetztes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP) sistiert. Er will abwarten, was die Regierung zu einer Initiative des Hauseigentümerverbands sagt.
Bei der Vorlage geht es darum, in welcher Höhe Gemeinden Abgaben erheben dürfen, wenn bei einer Zonenänderung Boden an Wert gewinnt. Die Kantone müssen dies regeln, ansonsten droht ihnen ein Zonenänderungsstopp durch den Bund. Die Details der Umsetzung sind im Kanton Baselland seit Jahren umstritten.
Kontroverse um neue Einzonungen
Die Regierung wollte ursprünglich, dass Abgaben auf Landmehrwerte nur bei neuen Einzonungen erhoben werden können. Das Bundesgericht urteilte anders und nun sollen auch auf Um- und Aufzonungen Abgaben erhoben werden können.
Weil der Baselbieter Hauseigentümerverband in einer Initiative einen eigenen Vorschlag zur Umsetzung eingereicht hat, wollte auch die vorberatende Bau- und Planungskommission einstimmig abwarten, bis sich die Regierung zur Initiative geäussert hat.






