Das Zivilgericht droht SVP-Hablützel mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken, sollte erneut die Persönlichkeit ihrer Kläger verletzt werden.
Hablützel-Bürki
Hält sich Gianna Hablützel-Bürki (SVP) nicht an Maulkorb, wird es teuer. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gianna Hablützel-Bürki wurde vom Zivilgericht ein Maulkorb angelegt.
  • Ihre Post, welche als verletzend gelten, dürfen nicht verbreitet werden.
  • Ausserdem zahlt die 54-Jährige bei weiterem Verstoss eine Busse von bis zu 10'000 Franken.
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Gianna Hablützel-Bürki (54), ehemalige Degenfechterin und heutige SVP-Grossrätin, hat in ihrer Karriere viele Siege errungen. Sie hat für die Schweiz bei Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen Medaillen gewonnen.

Auf juristischem Gebiet hat sie deutlich weniger Erfolg. So geriet sie unter anderem mit ihrem Ratskollegen Gabriel Nigon (LDP) aneinander.

Wird sich Gianna Hablützel-Bürki an den Maulkorb halten?

Kontroverse um Vorstandswahlen von Swiss Fencing

Die Kontroverse entzündete sich im Jahr 2021 während der Vorstandswahlen des schweizerischen Fechtverbands Swiss Fencing. Hablützel beschuldigte mehrere Kandidaten des «Stimmenkaufs».

Sie äusserte über Linkedin und Facebook Bedenken gegen einen «Vorstand von Swiss Fencing». Der laut ihr «die Ethik-Charta von Swiss Olympic missachtet und Wahlstimmen kauft».

Sie forderte einen kompletten Wechsel in der Führung. Dabei bezog sie sich auf Presseberichte über Mobbing, psychische Gewalt und Vetternwirtschaft bei der Vergabe von Ämtern im Fechtverband.

Gianna Hablützel-Bürki
An den Olympischen Spielen 2000 in Sydney gewinnt Gianna Hablützel-Bürki die Silbermedaille. - Keystone

Nachdem eine superprovisorische Verfügung eingegangen war, musste Hablützel ihre Posts löschen. Doch die Angelegenheit war damit nicht vom Tisch.

Sie legte gegen einen Strafbefehl (45 Tagessätze à 180 Franken bedingt) Einspruch ein, verlor jedoch vor Gericht. Gegen diese Entscheidung hat sie erneut Rechtsmittel eingelegt; der Fall ist nun beim Basler Appellationsgericht anhängig.

Gleichzeitig reichten Nigon, Olivier Carrard sowie vier weitere Männer, die 2021 für den Vorstand kandidiert hatten, eine Zivilklage ein. Das schriftliche Urteil liegt nun vor.

Das Urteil des Zivilgerichts

Das Zivilgericht stimmte weitgehend mit den Forderungen der Kläger überein: Die Posts von Hablützel dürfen laut «Basler Zeitung» nicht öffentlich weiterverbreitet werden.

Sollte sie ähnliche Aussagen machen, die die Persönlichkeit der Kläger verletzen, droht ihr eine Busse bis zu 10'000 Franken. Die grosse Frage: Hält sie sich daran?

Übrigens: Der Gang durch die juristischen Instanzen habe sie bereits 75’000 Franken gekostet, heisst es.

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