Appenzellerland

Ausserrhoder Kantonsrat stellt sich hinter neues Polizeigesetz

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Der Ausserrhoder Kantonsrat unterstützt mehrheitlich das revidierte Polizeigesetz – neu geplant sind unter anderem ein Bedrohungsmanagement.

Herisau
Der Ausserrhoder Kantonsratssaal im Regierungsgebäude in Herisau. - Keystone

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat sich an seiner Sitzung am Montag in Herisau mehrheitlich hinter das totalrevidierte Polizeigesetz gestellt. Mit diesem soll etwa ein Bedrohungsmanagement eingeführt werden. Anpassungen soll es auch bei den gesetzlichen Grundlagen zur Überwachung und Informationsbeschaffung geben.

Das totalrevidierte Polizeigesetz nehme aktuelle gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf und gebe der Polizei die notwendigen Mittel, um auch künftig effizient zu arbeiten. Dies war in der Debatte von verschiedenen Fraktionen zu hören.

Zudem war von einem ausgewogenen Gesetz die Rede. «Wir sehen den zunehmenden Bedarf der Gefahrenabwehr und gleichzeitig nach klaren Schranken der Eingriffsbefugnisse staatlicher Organe», sagte etwa Kantonsrat Glen Aggeler (Mitte, Präsident Kommission Inneres und Sicherheit). Dieses Gleichgewicht sei mit dem revidierten Gesetz gegeben.

Widerstand gab es von Seiten der SVP beispielsweise dagegen, dass das Schweizer Bürgerrecht künftig nicht mehr Voraussetzung für den Polizeiberuf sein soll. Regierungsrätin Katrin Alder (FDP, Inneres und Sicherheit) entgegnete, dass es für die Polizei schwierig sei, genügend Personal zu rekrutieren. Eine solche Öffnung sei daher sinnvoll.

Neuerungen im Polizeigesetz

Mit der Totalrevision des Polizeigesetzes soll dank Neuerungen in den Bereichen Prävention, Datenaustausch sowie Überwachung und Informationsbeschaffung effektiver gegen kriminelle Handlungen vorgegangen werden können. Ein Thema ist auch die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements. Dieses zielt darauf ab, im Verbund mit weiteren Stellen das Risiko von schweren Gewaltstraftaten in Appenzell Ausserrhoden zu minimieren.

Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen für das Tragen von sogenannten Bodycams, am Körper getragene Kameras, geschaffen. Auch eine automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) soll künftig möglich sein. Allerdings ohne automatische Gesichtserkennung, wie Regierungsrätin Alder betonte.

Mit 56 Ja bei einer Nein-Stimme und sechs Enthaltungen wurde das totalrevidierte Polizeigesetz in erster Lesung gutgeheissen. Das Geschäft wird in einer zweiten Lesung in den Kantonsrat kommen.

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Kommentare

User #1494 (nicht angemeldet)

Das wird ein schmaus, endlich eine gute richtige richtung, alle von oben bis unten wissen jetzt wo's langgeht..ironie off.

User #5933 (nicht angemeldet)

Automatische Fahrzeugerkennung aber keine Gesichtserkennung, klar ist ja auch nicht notwendig, der Fahrer kann auch ohne zu 90% ermittelt werden.

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