Aargauer Gemeindefinanzausgleich: Umverteilung auf Rekordniveau

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Im kommenden Jahr fliessen im Kanton Aargau mehr Mittel denn je durch den Finanzausgleich der Gemeinden: Insgesamt werden 109,3 Millionen Franken umverteilt. Dies entspricht einer Zunahme von 3,7 Prozent im Vergleich zu diesem Jahr.

Stadt Baden
Die Stadt Baden bezahlt im kommenden Jahr mit rund 20 Millionen Franken am meisten in den kantonalen Finanzausgleich. - keystone

Der Grund dafür sei, dass die Steuererträge weiter gestiegen seien, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Im Jahr 2027 erhalten 134 Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge von insgesamt 109,3 Millionen.

Dagegen müssen 62 finanzstarke Gemeinden Abgaben in Höhe von 77,4 Millionen Franken leisten. Die verbleibende Lücke von rund 32 Millionen Franken wird vom Kanton durch zweckgebundene kantonale Steuerzuschläge finanziert.

Die Hauptlast der Umverteilung tragen wenige grosse Nettozahler. Die Stadt Baden finanziert mit rund 20,1 Millionen Franken (26 Prozent) knapp mehr als einen Viertel des gesamten Abgabevolumens. Zusammen mit der Stadt Aarau (rund 8,8 Millionen Franken) decken sie über ein Drittel ab.

Neben Baden und Aarau gehören absolut gesehen Kaiseraugst, Rheinfelden und Döttingen zu den grössten Zahlern. Auf der Empfängerseite erhalten die Gemeinden Reinach, Neuenhof, Menziken, Oberentfelden und Wohlen die höchsten Summen.

Werden die Geldflüsse jedoch pro Kopf betrachtet, so ergibt sich eine andere Rangliste: Die höchsten Beiträge pro Einwohnerin und Einwohner fliessen nach Oberhof, Densbüren, Mandach, Schmiedrued und Menziken. Die grösste Pro-Kopf-Abgabenlast tragen hingegen die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberwil-Lieli, Baden, Kaiseraugst, Döttingen und Ennetbaden.

Ein zentraler Faktor für den Finanzausgleich 2027 sind die vom Grossen Rat im vergangenen Juni beschlossenen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und im Finanzausgleichsdekret. Diese neuen Rechtsgrundlagen kommen erstmals zur Anwendung, sofern sie nach Ablauf der noch laufenden Referendumsfrist in Kraft treten.

Die Reform zeigt Auswirkungen auf den sogenannten Lastenausgleich, der Gemeinden mit besonders hohen Ausgaben unterstützt, zum Beispiel für Soziales und Bildung. So sinkt das Volumen des Soziallastenausgleichs durch die neuen gesetzlichen Vorgaben um 2,8 Millionen Franken (minus 15 Prozent).

Beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich bleibt das Gesamtvolumen zwar fast unverändert, jedoch werden die Gelder künftig auf 98 statt wie bisher 58 Gemeinden verteilt. Dies bedeutet für jene Gemeinden, die in der Vergangenheit ausserordentlich stark von diesem Ausgleichstopf profitiert haben, künftig sinkende Beiträge.

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