Versicherungsdetektive dürfen IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern. Das hat der Nationalrat als Zweitrat beschlossen.
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Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel Näf - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat nimmt die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten mit 140 zu 52 Stimmen an.
  • Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Auch auf dem Balkon

Umstritten war zudem, wo Versicherte beobachtet werden dürfen. Wie bereits der Ständerat will auch der Nationalrat Observationen nicht auf allgemein zugängliche Orte wie Strassen und Parks beschränken. Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind – beispielsweise auf dem Balkon.

Noch nicht einig sind sich die Räte in der Frage, wer eine Observation anordnen darf. Nach dem Willen des Ständerates dürfte das nur eine Person mit Direktionsfunktion. Der Nationalrat möchte dies auch anderen Personen der Versicherung erlauben, die mit dem Fall zu tun haben. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Die grosse Kammer hiess die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten am Montagabend mit 140 zu 52 Stimmen gut, gegen den Willen der Ratslinken. Die bürgerliche Mehrheit befand, die Massnahmen seien gerechtfertigt. Missbrauch schade dem System.

Der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena sieht die Missbrauchsbekämpfung als Verdienst der SVP. Auf deren Druck seien etliche Fälle ans Licht gekommen, sagte er. Nun stehe die SVP nicht mehr alleine da mit der Forderung, gegen Betrüger vorzugehen.

High Heels trotz Gehbehinderung

Ruth Humbel (CVP/AG) stellte fest, Überwachung liege im öffentlichen Interesse, weil Missbrauch nur so aufgedeckt werden könne. Als Beispiel nannte sie eine Frau, die gemäss den Ärzten kaum gehen konnte. Überwachungsbilder hätten gezeigt, wie sie auf Highheels davon gestöckelt sei. Es handle sich um wenige Fälle, räumte Humbel ein. Das Verhalten der Betrüger schade aber dem Ruf aller.

Die Rednerinnen und Redner von SP und Grünen versicherten, auch sie seien gegen Missbrauch, doch müsse die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. «Wir sind drauf und dran, unsere Privatsphäre zu opfern», sagte Silvia Schenker (SP/BS), «eines der wichtigsten Grundrechte». Das stehe in keinem Verhältnis zu dem, was zu gewinnen sei.

GPS-Tracker mit Genehmigung

Bei den einzelnen Bestimmungen folgte der Nationalrat in den wichtigsten Punkten dem Ständerat und seiner Kommission. So sollen auch technische Instrumente zur Standortbestimmung – so genannte GPS-Tracker – eingesetzt werden dürfen. Solche werden vor allem an Autos angebracht.

Dafür braucht es aber eine richterliche Genehmigung. Der Nationalrat lehnte einen Antrag der SVP ab, die darauf verzichten wollte. Zudem regelte er das Verfahren für die Genehmigung. Eine Minderheit beantragte erfolglos, auch für Bild- und Tonaufnahmen einen Richter einzuschalten.

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