UN-Menschenrechtsrat: Bericht zu israelischer Siedlergewalt

    Keystone-SDA
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    Genève,

    Die UN untersucht die Gewalt von israelischen Siedlern in Palästinensergebieten.

    Der UN-Menschenrechtsrat hat keine Möglichkeit, die Durchsetzung der Resolution zu erzwingen.
    Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat eine Untersuchung zur Gewalt durch israelische Siedler in den palästinensischen Gebieten beauftragt. (Archivbild) - Salvatore Di Nolfi/Keystone/dpa

    Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat einen Bericht zur Gewalt von israelischen Siedlern in Palästinensergebieten in Auftrag gegeben. Eine bestehende Expertenkommission soll die Identitäten von jenen Siedlern und Siedlergruppen feststellen, die die palästinensische Zivilbevölkerung terrorisieren oder einschüchtern. Dies forderte das Gremium am Freitag in Genf in einer Resolution.

    Der Bericht soll in gut einem Jahr vorliegen. Er soll auch beleuchten, ob und wie Israel gegen die Rechtsverstösse vorgeht. Die Resolution wurde mit der Zustimmung von 36 Ländern angenommen, drei Staaten waren dagegen. Deutschland enthielt sich als eines von acht Ländern der Stimme.

    Menschenrechtsrat fordert Ende von Waffenlieferungen an Israel

    Seit der Terrorattacke der Hamas auf Israel im vergangenen Oktober hat das UN-Nothilfebüro (OCHA) im Westjordanland mehr als 700 Fälle von Siedlergewalt mit 17 getöteten und mehr als 400 verletzten Palästinensern dokumentiert. Im Vergleichszeitraum von Oktober 2022 bis April 2023 war es zu etwa 560 solcher Vorfälle gekommen. Diese Angriffe und der Siedlungsbau im Westjordanland werden als eines der Hindernisse für Bemühungen um eine langfristige Friedenslösung im Nahostkonflikt gesehen.

    EU-Aussenminister hatten sich im März erstmals auf Sanktionen gegen radikale israelische Siedler im Westjordanland verständigt. Zuvor hatten die Vereinigten Staaten entsprechende Strafmassnahmen verhängt. In einer weiteren Resolution forderte der Menschenrechtsrat am Freitag ein Ende von Waffenlieferungen an Israel. In einer dritten Resolution wurde das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung hervorgehoben.

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