Russland-Wahl: Staatsanwalt für Ausschluss von Opposition
Die russische Staatsanwaltschaft hat bei einem umstrittenen Prozess vor dem Obersten Gericht in Moskau den Ausschluss der liberalen Oppositionspartei Jabloko von der Parlamentswahl beantragt. Es gebe rechtliche Gründe, der Beschwerde gegen die Zulassung der Partei stattzugeben, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Das Gericht verhandelte über eine Klage der nationalistischen kremltreuen Partei Rodina, die den Ausschluss der Anti-Kriegspartei Jabloko von der Abstimmung im September beantragt hatte.

«Ich bitte darum, der Klage stattzugeben und die Registrierung der föderalen Kandidatenliste zu annullieren», sagte der Vertreter der Staatsanwalt mit Blick auf die Zulassung von Jabloko bei der live im Internet übertragenen Sitzung. Vor dem Gericht versammelten sich Hunderte Unterstützer der Partei, die «Jabloko», «Jabloko» riefen. Die Partei fordert eine Beendigung des russischen Kriegs gegen die Ukraine.
Der Prozess läuft unter Vorsitz von Richter Wjatscheslaw Kirillow. Das Urteil soll noch am Montag gesprochen werden.
Jabloko-Chef Nikolai Rybakow sagte in seinem Schlusswort, seine Partei habe keine Rechtsverstösse begangen. Die Partei trete für Frieden und Freiheit ein und für ein Leben ohne Angst.
Die zentrale Wahlkommission hatte Jablokos Teilnahme im Juli einstimmig beschlossen. Rodina wirft Jabloko vor, in ihrem Wahlkampfmaterial Urheberrechte – etwa bei Darstellungen von Friedenstauben – verletzt und für Wahlwerbung im Internet unzulässig viel Geld ausgegeben zu haben. Zudem wurde der Vorwurf der Finanzierung aus dem Ausland erhoben – darunter aus Deutschland. Juristen von Jabloko widersprachen den Punkten in der 40-seitigen Klageschrift.
Die landesweite Parlamentswahl und die Kommunalwahlen sind vom 18. bis 20. September angesetzt. Zugelassen zur Duma-Wahl waren insgesamt elf Parteien. Bisher sind fünf Kräfte im Parlament vertreten.












