Nord-Stream-Anschläge: Verdächtiger in Kroatien festgenommen

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Kroatien,

Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter Verdächtiger gefasst worden.

ARCHIV - «Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof» steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. Foto: Christoph Schmidt/dpa
ARCHIV - «Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof» steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. Foto: Christoph Schmidt/dpa - Keystone/dpa/Christoph Schmidt

Deutschlands oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, liess den Ukrainer Wolodymyr Z. in Kroatien von dortigen Beamten festnehmen, wie sie mitteilte. Die Behörde in Karlsruhe wirft ihm unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den Mann, der im Herbst 2025 bereits in Polen festgenommen worden war. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag damals ab, der Ukrainer kam frei.

Der Mann soll laut Bundesanwaltschaft als ausgebildeter Taucher an den Tauchgängen in der Ostsee beteiligt gewesen sein, bei denen die Sprengsätze an den Gasleitungen platziert wurden. Für den Transport nutzten er und seine Mittäter demzufolge eine Segeljacht, die aus Rostock startete. Mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere soll diese über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein.

Anklage gegen mutmasslichen Komplizen in Hamburg

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 wurde nicht in Betrieb genommen.

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 wurde der mutmassliche Drahtzieher der Operation, Serhij K., auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste gefasst. Er war dort im Urlaub mit seiner Familie. Die Bundesanwaltschaft erhob vor einigen Wochen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen ihn.

Kommentare

User #3815 (nicht angemeldet)

Wie auch immer, warum hat Deutschland nie den NATO-Beistandsfall nach Artikel 5 ausgerufen, wo ein bewaffneter Angriff auf ein Mitgliedsland als Angriff auf die gesamte Allianz gewertet wird? Tja, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!

User #1661 (nicht angemeldet)

Zensur!!!!

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