News-Beitrag von SRF über Gerichtsurteil zum Veganismus gerügt
Die Ombudsstelle der SRG sieht in einem News-Beitrag von SRF über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Veganismus eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Der Beitrag hatte den Veganismus als «quasi-religiöse Überzeugung» bezeichnet und damit das Urteil des Gerichts missinterpretiert.

Beanstandet worden ist ein Beitrag vom 16. Juli dieses Jahres, wie die SRG in ihrem Newsletter vom Mittwoch mitteilte. Berichtet worden sei über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zu zwei Veganern aus der Schweiz, die im Gefängnis und in einer psychiatrischen Klinik keine durchwegs vegane Verpflegung erhalten hätten.
Der Gerichtshof habe den Veganismus der Betroffenen juristisch als eine ethische oder weltanschauliche Überzeugung anerkannt, die denselben Konventionsartikel in Anspruch nehmen könne wie eine Religion, den Veganismus aber nicht als Religion bezeichnet. Insofern sei die Bezeichnung «quasi-religiös» nicht statthaft, so die Ombudsstelle.
Die Redaktion von SRF News hält gemäss den Ausführungen der Obudsstelle an der Bezeichnung fest. Der Begriff «quasi» habe verdeutlicht, dass es nicht implizit um eine Religion gehe, sondern um eine Überzeugung, die gemäss EGMR denselben Schutz geniesse, so die Auffassung der Redaktion.
Aber die Ombudsstelle bleibt bei ihrer Rüge. Der EGMR habe Veganismus weder als religiös noch als religionsähnlich eingestuft, sondern als säkular-ethische beziehungsweise weltanschauliche Überzeugung, die denselben Schutz in Anspruch nehmen könne wie eine Religion.
Die Bezeichnung «quasi-religiös» sei also meinungsverfälschend. Entsprechend werde eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots anerkannt.










