Mord

Mord soll in der Schweiz doch nicht unverjährbar sein

Keystone-SDA
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Bern,

Mord soll in der Schweiz doch nicht zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Nachdem National- und Ständerat eigentlich schon grünes Licht zu einer entsprechenden Vorlage gegeben haben, stellt die zuständige Ständeratskommission nun einen Rückkommensantrag.

Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild).
Vor Gericht in Bern steht ein Mann, der versucht haben soll, eine Person zu einem Mord anzustiften (Symbolbild). - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die geplante Unverjährbarkeit des Mordes aus dem Strafgesetzbuch streichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Als Nächstes ist die Schwesterkommission des Nationalrats am Zug.

Nach Auffassung der Mehrheit der RK-S kann dem Anliegen und den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden, indem die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung sowie weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöht wird. Das Parlament will diese Frist an jene für Mord angleichen.

Eine Minderheit möchte am Parlamentsentscheid und an der Unverjährbarkeit festhalten. Den Anstoss zur Reform hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von heute dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die RK-S beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.

Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern. In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen.

Kommentare

User #2117 (nicht angemeldet)

Bringt die Unverjährbarkeit für Mord vor das Volk. Ich bin sicher die Abstimmumg würde zu 75% angenommen.

User #2784 (nicht verifiziert)

Die Argumente gewisser Politiker, es würden nach Jahrzehnten Beweise schwinden, Zeugen sterben oder sich falsch erinnern und damit das Risiko von Fehlurteilen massiv erhöhen, werden doch heute mit DNA-Analysen, digitaler Forensik und Datenbankabgleichen klar widerlegt. (Cold Case) Für die Angehörigen und Opfer schwerer Straftaten vergeht der Schmerz nie; eine Verjährung wird oft als systemisches Staatsversagen oder als unfaire Belohnung für erfolgreiches langes Untertauchen empfunden. Täter dürfen sich niemals sicher sein können, ihrer Strafe entgangen zu sein. Ergo muss doch klar eine Verjährung aufgehoben werden.

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