Mord soll in der Schweiz doch nicht unverjährbar sein
Mord soll in der Schweiz doch nicht zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Nachdem National- und Ständerat eigentlich schon grünes Licht zu einer entsprechenden Vorlage gegeben haben, stellt die zuständige Ständeratskommission nun einen Rückkommensantrag.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die geplante Unverjährbarkeit des Mordes aus dem Strafgesetzbuch streichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Als Nächstes ist die Schwesterkommission des Nationalrats am Zug.
Nach Auffassung der Mehrheit der RK-S kann dem Anliegen und den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden, indem die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung sowie weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöht wird. Das Parlament will diese Frist an jene für Mord angleichen.
Eine Minderheit möchte am Parlamentsentscheid und an der Unverjährbarkeit festhalten. Den Anstoss zur Reform hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von heute dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die RK-S beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.
Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern. In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen.










