Weil der Bund den Anbau von Nahrungsmittelhanf nicht fördert, springt in Graubünden die Kantonsregierung ein. Sie unterstützt ihn in den Jahren 2019 bis 2021 mit total 390'000 Franken.
Weil dem Bund die gesetzlichen Grundlagen fehlen für die Förderung des Nahrungsmittelhanfs, springt der Kanton Graubünden ein.
Weil dem Bund die gesetzlichen Grundlagen fehlen für die Förderung des Nahrungsmittelhanfs, springt der Kanton Graubünden ein. - sda - Staka GR
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Das Wichtigste in Kürze

  • Den am Projekt beteiligten Betrieben werde als Ausgleich für die fehlenden Direktzahlungen 1200 Franken pro Hektare bezahlt, teilte die Kantonsregierung in Chur am Donnerstag mit.

Mit dem Geld würden der Anbau, die Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsmittelhanf gefördert.

Aufgrund der heutigen Gesetzgebung in der Schweiz berechtige der Anbau von Hanf nicht für einen Beitrag im Bio-Ackerbau, schrieb die Regierung weiter. Eine Praxisänderung sei frühestens mit der Agrarpolitik 22+ im Jahr 2022 zu erwarten.

Die Regierung glaubt, mit dem Projekt des Jungunternehmens Alpen Pionier in Tschiertschen-Praden könne Graubünden in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion «national eine bedeutende Pionierrolle einnehmen». Der beispiellose Anteil von über 62 Prozent Biobetrieben in Graubünden bilde die besten Voraussetzungen dafür.

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